Medienanwalt Christian Schertz über Promis, Paparazzi und Pressefreiheit
Herr Schertz, in letzter Zeit geraten immer wieder Journalisten ins Visier der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf lautet: Beihilfe zum Geheimnisverrat. Ist die Pressefreiheit in Gefahr?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall Cicero zeigt, dass wir in Deutschland eine gut funktionierende Rechtsprechung haben, die die Exekutive kontrolliert. Es ist sogar ein großer Erfolg für die Pressefreiheit, dass die Verfassungsrichter die Maßnahmen gegen Cicero, also die Durchsuchung von Räumen und Beschlagnahme von Unterlagen, für unzulässig erklärt haben. Eine Gefahr für die Pressefreiheit besteht aber darin, dass derartige Übergriffe zu einer Schere in den Köpfen von Redakteuren führen können, dass sie sich einfach weniger trauen. Das wäre bedauernswert für den investigativen Journalismus.
Vor eineinhalb Jahren urteilte Karlsruhe nicht ganz so freundlich. Im Falle des SPD-Politikers Stolpe stellte es Persönlichkeitsrechte vor Freiheit der Meinungsäußerung, als es um eine strittige Stasi-Aussage ging. Was bedeutet das in der Praxis?
Wir hatten bisher eine Rechtsprechung, die im Interesse der Pressefreiheit das sogenannte Privileg der Deutungsmehrheit vorsieht. Dieses Privileg besagt, dass im Falle einer strittigen Aussage stets von der für die Frage der Haftung günstigsten Deu…
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Erschienen 10. April 2007 auf http://log.handakte.de/.
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