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Medien und Kriminalität

am 12.05.2008 von Handakte WebLAWg

Wenn Rechtsprechung und Pressekodex dazu auffordern, zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und dem, was sich “Informationsinteresse der Öffentlichkeit” nennt, abzuwägen, sei ja wohl unbestreitbar, dass bei Josef F. das Informationsinteresse überwiege. Oder es fällt der Begriff “relative Person der Zeitgeschichte“. Man kennt sich aus. Immerhin. Nur bei der “Bild“-Zeitung bemüht Nicolaus Fest, Mitglied der Chefredaktion, zur Erklärung lieber gleich noch die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit und verweist auf Entscheidungen des BGH.
Tatsächlich entschied der BGH vor zweieinhalb Jahren ausdrücklich, dass ein Straftäter “grundsätzlich auch dulden” muss, dass das von ihm selbst durch seine Tat …

BGH : Personenen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von Bildaufnahmen prominenter ohne Einwilligung kann zulässig sein - Caroline von Hannover.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1…

Haben Prominente Rechte - ein weiteres Caroline-Urteil

maas_rechtsanwälte / Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die Urteilsgründe einer weiteren Entscheidung im Zusammenhang mit der umfangreichen Auseinandersetzungen zwischen der Fürstin Caroline von Monaco nebst Angehörigen und der Presse veröffentli…

BGH: Urlaub als Ergeignis der Zeitgeschichte? - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten (Olli Kahn).

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach § 22 Satz 1 KUG dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden; hierv…

BGH: Männer brauchen viel Zärtlichkeit! Aber nicht immer öffentlich! - Zur Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen in der Presse ohne Einwilligung des Abgebildeten (hier: die Lebensgefährtin von Herbert Grönemeyer)

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden; hiervon besteht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Diese Ausnahme gilt aber…

BILD und die Unschuld

Andere Ansicht / Das deutsche Fachblatt für Kriminologie und Strafrecht, BILD, berichtet ununterbrochen von der Inzest-Horrorfront Österreich. “Inzest-Drama. Alle Hintergründe - alle Videos”. Der mutmaßliche Täter Josef F. sei nunmehr aus Angst vor Ã…

SELBST ZAHLEN

LawBlog / “Ich habe im Fernsehen was gesehen, so mit Pflichtverteidiger.” “Einen Pflichtverteidiger kriegen Sie nicht. Nicht bei 20 Tagessätzen und so einer relativ einfachen Angelegenheit. Noch dazu, wo Sie nicht vorbestraft sind.”…

BGH: Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente).

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (Anschluss an BVerfGE 101, 361 ff.; Senat, Urteile BGHZ 131, 332 ff.; 158, 218 ff., vom 19. Oktober 2004 - VI ZR…

Landgericht Frankfurt a.M. : Die Gleichstellungsbeauftragte einer Stadt kann eine relative Person der Zeitgeschichte sein - Familientag Ereignis der Zeitgeschichte

MEDIEN INTERNET und RECHT / LG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.03.2008 - Az. 2-17 O 128/07 Die Gleichstellungsbeauftragte einer Kommune kann eine relative Person der Zeitgeschichte sein, wenn sie auf einer Veranstaltung Bilder von sich machen lässt, um diese über Medien verb…

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Rainer Langenhan

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