Medien-/Presserecht: Hier Rubikon-Isar-Neckar-Spree/Havel-Überschreitung im Zusammenhang mit "“ES GEHT UM SCHLÄGE, PEITSCHEN, FESSEL-SEX” ... und mehr...LG Köln 28 O 557/11, 28 O 956/10, 28 O 951/11

Tja, Mannheim: Vom LG Köln lernen, heißt anonymisieren lernen. Solange wir noch auf das Ergebnis der Bemühungen von Rechtsanwalts/Notars Scherer im Falle des anonymisierten Freispruch-Urteils des LG Mannheim warten müssen einstweilen schon mal das/diese hier im anonymisierten Volltext ;-): Landgericht Köln, 28 O 951/11 Datum: 22.06.2011 Gericht: Landgericht Köln Spruchkörper: 28. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 28 O 951/11 Tenor: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten: a) “ES GEHT UM SCHLÄGE, PEITSCHEN, FESSEL-SEX” >>>>>MEHR http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_951_11urteil20110622.html Landgericht Köln, 28 O 956/10 Datum: 22.06.2011 Gericht: Landgericht Köln Spruchkörper: 28. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 28 O 956/10 Tenor: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld in Höhe von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten: Die Ex-Freundin des Wettermoderators habe „auf ihn gewartet, mit hochgezogenem Strickkleid“ „Wie üblich habe sie Handschellen und Reitgerte bereitgelegt.“ http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_956_10urteil20110622.html Landgericht Köln, 28 O 557/11 Datum: 28.10.2011 Gericht: Landgericht Köln Spruchkörper: 28. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 28 O 557/11 Tenor: Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 20.7.2011, Az.: 28 O 557/11, wird hinsichtlich Ziff. 1, lit. a), 1. Unterpunkt aufgehoben und der auf den Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung mit folgendem Tenor bestätigt: Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung v e r b o t e n, in Bezug auf den Verfügungskläger folgende in der Zeitschrift C (Ausgabe 25) vom 16.06.2011 im Rahmen des Artikels „Die Frau, die L vor Gericht gebracht hat – hier spricht sie zum ersten Mal“ veröffentlichte Äußerungen außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten oder verbreiten zu lassen: a) der Verfügungskläger habe die Verfügungsbeklagte in der Nacht vom 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt, wie nachstehend wiedergegeben: „Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass …

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Themen: Mannheim , Landgericht , Spree , LG Köln 28 O 557/11 , 28 O 956/10 , 28 O 951/11

Erschienen 26. Januar 2012 auf http://rechtsanwaeldin.blogspot.com.

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