Was macht eigentlich ein Mediator?
Recht & Mediation | 21. April 2011 — Was macht eigentlich ein Mediator in einem Mediationsverfahren? Diese Frage wird eigentlich oft gestellt aber selten ausgesproc…
Probleme kann man niemals mit der gleichen Denkweise lösen durch die sie entstanden sind (Albert Einstein)
Dies ist bereits der entscheidende Unterschied zwischen einem Gerichtsverfahren und einer Mediation. Ein Gerichtsverfahren bewegt sich immer nur in der gleichen Denkweise, auf der das dem Prozess zugrunde liegende Problem entstanden ist. Der Prozess bleibt im Rahmen der in den Anträgen der Parteien manifestierten Positionen. Die Argumentation bleibt vor Gericht in der Vergangenheit hängen. Ein Ausblick auf die Zukunft ist vor Gericht eigentlich nicht erwünscht. Das Gerichtsverfahren ist ein Nullsummenspiel, d.h. der Gewinn der einen Parteil korreliert mit dem Verlust der anderen Partei.
In der Mediation sind dagegen kreative Lösungen gefragt. Ziel ist es, den Kuchen der möglichen Konfliktlösungen soll vergrößert werden, um den Weg zu einer Win-Win-Lösung zu weisen. Mediation ist von der Struktur her auf die Zukunft gerichtet. Die Vergangenheit ist nur insoweit von Bedeutung, als sie für die Lösung der Zukunft eine Rolle spielt.
Jeder der Streitparteien geht zunächst einmal davon aus, dass ihre Sichtweise die einzig richtige ist. Diese Denkweise liegt auch dem Gerichtsverfahren zugrunde. Hier versucht der Richter durch Beweisaufnahme die einzige Wahrheit herauszufinden und macht sie zur Grundlage der Entscheidung. Demgegenüber akzeptiert der Mediatior die unterschidlichen Sichtweisen der Parteien.
Bei Gericht geben die Parteien das Verfahren, wenn es einmal eingeleitet ist, weitgehend aus der Hand. Das Verfahren wird von der jeweiligen Prozessordnung und dem Gericht bestimmt. Demgegenüber bleiben die Konfliktbeteiligten im Mediationsverfahren Herr des Verfahrens. Sie bestimmen den Inhalt des Verfahrens sowie weitgehend das Vorgehen. Auch der Zeitliche Rahmen und die Geschwindigkeit des Vorgehens wird im Rahmen der Verfügbarkeit des Mediators von dem Beteiligten selbsbt bestimmt. Anders bei Gericht, wo man den Vorgaben des Richters unterworfen ist.
Für manche Konfliktparteie…
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