Mecklenburgische – schneidig und rechtsirrig

Die Mecklenburgische versucht, einen Geschädigten zu entmutigen:

Nach der uns vorliegenden Ermittlungsakte haben Sie ihren Fahrtrichtungsanzeiger rechts betätigt und damit angezeigt, in die Zufahrt abzubiegen, aus der unser Versicherungsnehmer kam. Aufgrund Ihrer irreführenden Fahrweise kam es dadurch zur Kollision beider Fahrzeuge.

Wie können daher kein Verschulden unseres Versicherungsnehmers erkennen und lehnen hiermit Ihre Ansprüche ab.

Liebe Mecklenburgische,

Beweisfragen einmal bewusst offen gelassen und die Schilderung als wahr unterstellt:

1. Gibt es bekanntlich auch eine Haftung ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr – der nur sehr schwer zu entgehen ist, insbesondere wenn man als Wartepflichtiger aus einer Grundstückeinfahrt kommt.

2. Dürfte eine Nic…

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Erschienen 21. März 2011 auf http://www.unfall-recht.info.

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