Mecklenburgische – Erst so, dann so

Gegenüber dem Mandanten selbst hatte die Mecklenburgische schneidig jegliche Haftung abgelehnt.

Auf dezenten Hinweis meinerseits auf die einschlägige Rechtsprechung geschah innerhalb der gesetzten Frist – nichts. Also Klage eingereicht, die allerdings noch nicht zugestellt ist.

Nun hat die Mecklenburgische anscheinend noch einmal nachgedacht (oder vielleicht nachgelesen ?) und schreibt:

Nach der uns vorliegenden polizeilichen Ermittlungsakte und nach dem Zeugen xyz hat ihr Mandant den Fahrtrichtungsanzeiger rechts betätigt. Ein Verschulden unseres Versicherungsnehmers sehen wir allenfalls mit 50 %

Sieh’ an, …

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Erschienen 6. April 2011 auf http://www.unfall-recht.info.

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