Verfassungsgericht stärkt erneut Kontrollrechte des Bundestages
Reuters | 30. Juli 2009 — Berlin (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber Abgeordneten b…
Vor einiger Zeit stellte ich einen neu gewählten Abgeordneten der Linkspartei, RiBGH a. D. Wolfgang-Dragie Willi Neskovic, vor. Der ist inzwischen Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste (PKG). In dieser Eigenschaft fordert er gestern in der taz, dem PKG die Befugnis einzuräumen, sich bei Bedarf in einen Untersuchungsausschuß umzuwandeln: Das PKG ist grundsätzlich nicht geeignet, eine umfassende Klärung herbeizuführen. Ihm sind die dafür notwendigen Mittel gar nicht an die Hand gegeben. Das PKG ist ausschließlich auf Informationen der Bundesregierung angewiesen und es kann die Mitarbeiter der Dienste nur anhören. Darüber hinaus sind ihm auch nur die Beweismittel zugänglich, die die Bundesregierung zur Verfügung stellt. Und anders als bei einem Untersuchungsausschuss unterliegen die Mitarbeiter, die gehört werden, nicht dem Zeugenstatus. Das heißt, sie unterliegen nicht der strafbewehrten Wahrheitspflicht. Ich würde mir wünschen, dass sich das PKG in so einem bedeutsamen Fall in einen Untersuchungsausschuss umwandeln könnte. Dann hätte es die notwendigen Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts... Ich habe zum Beispiel niemanden, mit dem ich die Berichte in der PKG reflektieren kann. Die Geheimhaltung blockiert in unerträglicher Weise eine sachgerechte Befassung, die eine ernsthafte Kontrolle überhaupt erst ermöglichen würde. Hier schwebt Nesokvic vermutlich eine ähnliche Prozedur vor, wie sie das Grundgesetz in Art. 45a Abs. 2 Satz 2 für den Verteidigungsausschuß des Bundestages vorsieht - dieser kann sich mit der Zustimmung eines Viertels seiner Mitglieder als Untersuchungsausschuß konstituieren. Aber: Art. 45a hat noch einen dritten Absatz, der den Art. 44 Abs. 1 im Bereich der Verteidigung für unanwendbar erklärt. Zu Deutsch: Hier gilt die Anforderung, daß Untersuchungsausschüsse öffentlich verhandeln, gerade nicht. Somit läuft sein Anliegen im Hinblick auf die Geheimhaltungspflicht leer. Sollte das einem Bundesrichter nicht bekannt sein? Oder steht hier am Ende die Vorstellung, daß die Tagungen eines solchen Geheimdienste-Ausschusses fürderhin öffentlich sein sollten? Wie auch immer man zur Existenz der Nachrichtendienste im allgemeinen und einzelnen Tätigkeiten der "Schlapphüte" im besonderen stehen mag: Dann könnte man nicht nur den Ausschuß abschaffen, sondern die Nachrichtendienste gleich mit, denn es liegt auch der Hand, daß die dann auch mit befreundeten Nachrichtendiensten nicht mehr zusammenarbeiten können, wenn diese davon ausgehen müssen, daß diese Erkenntnisse in kürzester Zeit zum Gegenstand öffentlicher parlamentarischer Untersuchung werden. Von dem Umstand gar nicht zu reden, daß dann ja nicht nur Nesokvic in diesem Gremium sitzen würde, sondern auch Leute, die dem politischen Untergrund gar nicht besonders fernstehen.
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