McDonald’s: Videoüberwachung beim Essen – lecker?

Menschen beim Essen zu filmen ist (manchmal) nicht nur ästhetisch fragwürdig sondern kann auch datenschutzrechtlich unzulässig sein.

Nach einem Bericht des NDR hat sich der Bulettenbrater McDonald’s neben anderen Fast-Food-Ketten, Unternehmen und Behörden eine umfangreiche Videoüberwachung “gegönnt”:

Vandalismus – das war die offizielle Begründung der Fast-Food-Kette McDonald’s für die Vielzahl der Kameras in ihren Restaurants. Allerdings waren einige Linsen auf die Tische gerichtet. So konnten die Gäste auch beim Essen gefilmt werden.

Aufsichtsbehörde musste einschreiten

In seinem Jahresbericht vermerkte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, dass auch in den letzten Jahren das sich permanent verdichtende und in allen Lebenslagen präsente Videoüberwachungsnetz eines der aus Datenschutzsicht bestimmenden Themen ist.

Die durchgeführten Kontrollen beim Betrieb von Videoüberwachungsanlagen hätte ergeben, dass 99 Prozent von mehr als 3.300 überprüften Geräten Mängel aufgewiesen hatten – wir berichteten. Viele Beschwerden hätten zudem gezeigt, dass sich Videoüberwachung mittlerweile fast unkontrolliert ausbreite, wobei schon aus Zeitmangel nicht jeder Beschwerde nachgegangen werden kann.

Direkte Konsequenzen aus der Überprüfung

Doch auch Positives ist zu vermelden, wie Zeit-Online berichtet:

Der Franchise-Nehmer von McDonald’s und der Mutterkonzern haben mittlerweile mit Wahlbrink einen Kompromiss ausgehandelt, den der Datenschützer für einen Erfolg hält: Kameras, die Sitzbereiche erfassen, die von den Mitarbeitern nicht direkt einsehbar sind, dürfen noch “für eine begrenzte Zeit” weiterbetrieben werden. Und zwar so lange, bis feststeht, “ob diese Bereiche tatsächlich häufig Ziel von Vandalismus sind”.

Keine Vollüberwachung

Videoüberwachung ist mittlerweile ein vielfach eingesetztes Mittel, um das Hausrecht zu wahren, Straftaten zu verhüten oder aufzuklären. Folgt man den Prospekten der Hersteller, scheint es fast das einzig wirksame Mittel zu sein, um Vandalismus und Einbruch vorzubeugen.

Doch sind beim Einsatz von solchen Anlagen viele rechtliche Fallstricke möglich:

vorrangige Persönlichkeitsrechte sind zu beachten, damit verbietet sich die Überwachung von privaten Vorgängen – sei es auf Toiletten, in Umkleidekabinen, beim Essen, Schlafen… Arbeitsplätze dürfen nicht dauerhaft überwacht werden (BAG RDV 2005,21) – der Einsatz am Arbeitsplatz ist auch mitbestimmungspflichtig. Beim Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen sind die Vorschriften des § 6b BDSG zu beachten, also: Erforderlichkeitsprüfung, Interessenabwägung, Kenntlichmachung durch “geeignete Maßnahmen”, Benachrichtigungspflicht bei Zuordnung. Aufgezeichnete Videodaten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden – hier hat sich die 72-Stundenfrist eingebürgert. … » Vollständiger Artikel
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Themen: Datenschutz , Niedersachsen , Beschwerde , Franchise , Fast Food , Restaurants , Skandal , Videokamera , Videoüberwachung , Videoaufzeichnung , Mcdonald's

Erschienen 16. Dezember 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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