Max Strauß hofft auf Freispruch - 42 Verhandlungstage vorgesehen

In der Neuauflage des Steuerhinterziehungsverfahrens gegen den Strauß-Sohn Max vor dem Augsburger Landgericht hat der Angeklagte gestern keine Angaben zur Person oder Sache gemacht. Laut MANAGER MAGAZIN hat er lediglich die Frage nach seiner Verhandlungsfähigkeit mit "Ich glaub´schon" beantwortet und hinzugefügt: "Mir geht's einigermaßen." Ansonsten schwieg er. Die Verteidigung hofft auf Freispruch, nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil, durch welches Strauß zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden war, kassiert hat. Laut Anklage soll der 47-Jährige für Vermittlertätigkeiten bei Airbus-Geschäften nach Kanada und Thailand sowie bei einem Geschäft mit Fuchs-Spürpanzern zwischen dem Thyssen-Konzern und Saudi-Arabien von dem seit Jahren in Kanada aufhältigen Rüstungs-Lobbyisten Karlheinz Schreiber rund 2,6 Millionen Euro erhalten zu haben, welche er nicht versteuert hat. Strauß´Anwälte bestreiten aber, dass ihr Mandant jemals von Schreiber Geld erhalten hat bzw. über solches verfügen konnte. Interessant in prozessualer Hinsicht ist die Frage, ob seinerzeit von der Schweiz im Rechtshilfeverfahren übersandte Kontounterlagen als Beweismittel herangezogen werden dürfen, nachdem das Schweizer Bundesamt für Justiz erst vor kurzem die Verwendung der Unterlagen mit der Begründung untersagt hatte, man sein von der deutschen Staatsanwaltschaft durch unvollständige Angaben im Rechtshilfeersuchen getäuscht worden. Der Prozess ist auf 42 Verhandlungstage angesetzt. Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Freispruch , Manager Magazin
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 12. Dezember 2006 auf http://www.strafblog.de.

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