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Maut-Erfassungssystem soll zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden

am 04.08.2006 von strafblog

So richtig wundern kann man sich eigentlich nicht: Da wird ein Mauterfassungssystem installiert und die Politik schwört, dass die Daten ausschließlich zur Gebührenerhebung verwendet werden dürfen. Den gläsernen Bürger werde es nicht geben. Kaum sind zwei Jahre vergangen, wecken die Maut-Daten die Begehrlichkeit der Strafverfolger. Und die Politik zieht mit. Wie welt.de berichtet, zeichnet sich in der Bundesregierung die Zustimmung zu einer Änderung des Autobahnmautgesetzes ab, wonach die Zweckbindung der Datenerfassung aufgehoben werden soll. Zukünftig dürfen die Daten, wenn es nach dem Willen der Polizei und der Politik geht, auch für die Bekämpfung schwerer Straftaten ausgewertet werden. Natürlich nur mit richterlicher Anordnung, schließlich leben wir in einem Rechtsstaat. Was schwere Straftaten sind, ist eine Definitionsfrage. Der Gesetzgeber ist da sicher flexibel. Auch die Gewerkschaft der Polizei ist für eine Gesetzesänderung. Aus polizeilicher Sicht sei es geradezu fahrlässig, auf die Prüfung solcher Datenerhebungssysteme so lange zu verzichten, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, am Freitag in Berlin. Die Deutsche Polizeigewerkschaft erklärte, der Staat dürfe sich nicht dumm stellen, wenn er über Daten zur Abwehr schwerster Straftaten verfügen könne.

Und so geht es wohl immer weiter. Microsoft überwacht uns via Internet, die US-Regierung stöber über Swift in unseren Konten herum, die Polizei hört beim Telefonieren mit und kontrolliert uns demnächst auch bei der Fahrt über die Autobahn. Wenn immer neue Datenerhebungssysteme für irgendeinen speziellen Zweck eingeführt werden, ist damit zu rechnen, dass diese früher oder später auch zur Überwachung der Bürger eingesetzt werden. Natürlich nur in deren Interesse und zu deren Nutzen. Schließlich müssen wir beschützt werden, ob wir wollen oder nicht. Big Brother is watching you, aber selbstverständlich unter Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Schade nur, dass dieses Recht immer mehr zusammenschmilzt und irgendwann wohl nicht mehr wahrnehmbar sein wird, wenn wir uns nicht gegen diese Entwicklung wehren.

Autor: RA Rainer Pohlen

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