Mauschelei im Wirtschaftsdepartement
am 11.12.2006 von strafprozessUnter diesem Titel zitiert die NZZ am Sonntag aus einem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) über die Förderagentur für Innovation (KTI), deren Leiter im November 2005 von Bundesrat Deiss überraschend abgesetzt worden war. Aus dem Artikel der NZZaS könnte man fast schliessen, dass bei der KTI nicht einfach nur ein bisschen gemauschelt, sondern handfest delinquiert wurde. Aus dem Artikel der NZZaS: Die EFK kommt zum Schluss, dass bei der Vergabe von Mandaten von über 50000 Franken die gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur teilweise eingehalten wurden. Nicht einmal Mandate über dem Schwellenwert von 248950 Franken seien öffentlich ausgeschrieben worden, wie dies das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verlangt. Ohnehin verliere dieses Bundesgesetz «praktisch seine Wirkung, da die KTI vorbestimmt habe, wer in welchem Rahmen Dienstleistungen erbringen kann».So hätten Berater, die über mehrere Mandate bei der KTI verfügten, für den gleichen Tag doppelte Stunden in Rechnung gestellt oder wurde eine Hotelrechnung bezahlt, «welche gemäss vertraglicher Vereinbarung schon in der Spesenpauschale abgegolten war».Weiter kritisiert die EFK die stark schwankenden Stundenansätze bis hin zu 350 Franken - obschon die festgelegte Höchstgrenze bei 190 Franken liegt; bei der ohnehin fraglichen Vergütung von «Arbeitslunches» seien die in der Bundespersonalverordnung festgelegten Pauschalansätze «teilweise massiv überschritten» worden; Mitarbeiter des Hotline-Teams erhielten im Jahr 2004 Gutscheine im Wert von je 1000 Franken, obwohl Einsatzprämien den Betrag von 250 Franken nicht übersteigen dürften; für die Geschäfts- und Ressortleitung der KTI wurden für die «Teambildungsförderung» zulasten des Bundes Theatereintritte finanziert.Beim Bund Mauschelei, im richtigen Leben Betrug?
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