Mauerbilder Reloaded - neues zum UrhG
am 24.05.2007 von LAWCAST.DE
Zur Rechtslage an den Graffitibildern auf der ehemaligen Berliner Mauer gibt es seit heute eine neue Entscheidung. Der Volltext liegt leider noch nicht vor, die Pressemitteilung des BGH lautet wie folgt:
Mauerbild als Staatsgeschenk
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Klage eines bildenden Künstlers gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung seines Urheberrechts zu entscheiden. Der Kläger hatte im Jahr 1995 drei zusammenhängende Segmente der Berliner Mauer am Leipziger Platz mit einem Bild (”Ost-West-Dialog”) bemalt. Das Grundstück mit den Mauerstücken stand im Eigentum des Landes Berlin, das der Bemalung nicht zugestimmt hatte. Im Jahr 2001 schenkte das Land Berlin bei einem Festakt auf dem Leipziger Platz die Mauerteile dem Deutschen Bundestag. Dessen Präsident übergab sie symbolisch als Staatsgeschenk der UNO, die durch ihren Generalsekretär Annan vertreten war. Die tatsächliche Übergabe der Mauerteile an die UNO fand im Jahr 2002 im Park der Vereinten Nationen in New York statt. Der Kläger hat von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz verlangt, weil sie die Mauersegmente mit seinem Gemälde ohne seine Zustimmung verschenkt und bei dem Festakt nicht auf ihn als Urheber hingewiesen hatte.
Der Bundesgerichtshof hat die Klageabweisung durch die Vorinstanzen bestätigt. Die nur symbolische Übergabe der Mauerteile mit dem Werk des Klägers bei dem Festakt in Berlin sei nicht mit einem Eingriff in seine urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbunden gewesen. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland habe auch nicht das Recht des Klägers auf Anerkennung seiner Urheberschaft verletzt, weil sie ihn bei der öffentlichen Veranstaltung im Jahre 2001 …
BGH: Mauerbild als Staatsgeschenk = Verletzung des Urheberrechts?
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Klage eines bildenden Künstlers gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung seines Urheberrechts zu entscheiden. Der Kläger hatte im Jahr 199…
BGH: Staatsgeschenk - Zur Verletzung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts aus § 17 Abs. 1 UrhG und des Rechts des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk gem. § 13 UrhG
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Eingriff in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht aus § 17 Abs. 1 UrhG ist nicht gegeben, wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung das Original oder ein Vervielfältigungsstück des geschützten Werkes nur symbolisch übergeben wird.…
Staatsgeschenk
Handakte WebLAWg / Ein Eingriff in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht aus § 17 Abs. 1 UrhG ist nicht gegeben, wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung das Original oder ein Vervielfältigungsstück des geschützten Werkes nur symbolisch übergeben wird. Wird b…
Mauereigentum
Jurabilis / Der Tagesspiegel berichtet über die wieder aufgestellten Mauerteile am Potsdamer Platz: Die original bunt bemalten Mauerstücke sind Teil der Ausstellung „Berliner Mauer – Orte des Gedenkens“, die heute im Sony-Center eröffnet wird. Übers…
Kammergericht lehnt Rückübertragung von Mauergrundstücken ab.
Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung des Kammergerichts vom 11.02.2005: Musterprozess über Berliner Mauergrundstück vom Kammergericht entschieden Die Eigentümer eines Grundstücks in Berlin-Staaken, das von der DDR für den Mauerbau beansprucht worden war, verhande…
Kammergericht Berlin : Deutsche Gerechtigkeit - Namentliche Nennung eines früheren Offiziers der DDR-Grenztruppen in dem Buch Deutsche Gerechtigkeit und identifizierende Berichterstattung hierüber zulässig
MEDIEN INTERNET und RECHT / KG Berlin, Urteil vom 19.03.2007 - Az. 10 U 49/06; KG Berlin, Urteil vom 16.03.2007 - Az. 9 U 88/06 Der 10. Zivilsenat des Kammergerichts gab am 19.03.2007 der Berufung des Autors Roman Grafe und seines Verlages gegen ein Urteil des Landgerichts…
