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Maternal Profiling und Mutterschutz

am 28.04.2008 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   In der guten Gesellschaft von Papua Neu Guinea, Swaziland und Liberien weigern sich die USA, auf nationaler Ebene eine gesetzliche Gleichbehandlung von Müttern oder potenziellen Müttern zu garantieren. Zahlreiche Staaten in den USA verbieten das maternal Profiling in Einstellungsgesprächen. Fragen nach dem Kinderstand oder Kindererwartungen dürfen nicht gestellt werden. In etwa 30 Staaten ist maternal Profiling zulässig, doch darf nach bei Bundesrecht bei der Einstellungsentscheidung nicht diskriminiert werden. Der Arbeitgeber darf die Erkenntnisse aus dem Einstellungsgespräch also nicht zur Abweisung einer Bewerberin verwerten. Wie unrealistisch diese Regelung ist, wird mittlerweile in immer weiter greifenden …

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