Materiellrechtliche Kostenerstattung
am 14.02.2007 von http://log.handakte.de/
Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abwehr des Anspruchs aufgewendeten Anwaltskosten.
Ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch kann sich etwa aus Vertrag, Verzug, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Delikt ergeben. (…)
Das Gericht bemerkt weiterhin: “Die Sache ist danach unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Der erkennende Senat kann die Klage - entgegen der Ansicht der Revision - nicht mit der Begründung abweisen, die Beauftragung eines Rechtsanwalts sei nicht erforderlich gewesen. Zwar sind Anwaltskosten auch materiellrechtlich nur dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte die Heranziehung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten durfte (vgl. Senatsurteil BGHZ 127, 348, …
BGH: Materiellrechtliche Kostenerstattung - Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abw
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abwehr des Anspruchs aufgewendeten Anwaltsk…
Materiellrechtliche Defizite
Jurabilis / Sicher geht es nicht nur mir so - aber die materiellrechtlichen Kenntnisse sind seit dem 1. Examen doch schon sehr eingestaubt, so dass man wirklich jede Möglichkeit zur Wiederholung nutzen muss. Bei der Gelegenheit hab ich ein paar Unterlagen von …
Zivilrechtliche Kostenrechtsprechung
Handakte WebLAWg / Des OLG Stuttgart unter Einbezug auch einschlägiger Entscheidungen des BGH (Stand: 04/2006, 63 S. PDF). Quelle: OLG Stuttgart vom 9.6.2006 …
Materieller Kostenerstattungsanspruch
Lichtenrader Notizen / Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 224/05 - übersichtlich aufgeschlüsselt, unter welchen Voraussetzungen Rechtsanwaltskosten von demjenigen erstattet werden müssen, der außergerichtlich eine unbegründete Forderung g…
BGH: Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und löst keinen Erstattungsanspruch für die Rechtsverteidigung aus
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / BGH, Urteil vom 12.12.2006, Az. VI ZR 224/05 §§ 280, 311, 677 ff., 823, 826 BGB, §§ 91 ff. ZPO Der BGH ist der Rechtsansicht, dass die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspr…
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Lebensrisiko unberechtigte Ansprüche
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Manchmal kommt man wie die Jungfrau zum Kinde: irgendwer meint, einen Anspruch gegen einen erheben zu müssen. Sorgenvoll ob des bösen (Anwalts)Schreibens sucht man seinerseits einen Anwalt auf, der einen gepfefferten Brief an die Gegenseite schreib…
“In eigener Sache…”
Handakte WebLAWg / Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann. (…) Leitsatz 1 ist der Leitsatz des Gerichts. Das Gericht bem…
BGH: In eigener Sache... - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann. 2. Zwar gehören zu den bei einer Schädigung gemäß §§ 8…
BGH: Keine Anwaltskosten bei Routine-Spam
Kanzlei Kremer / Wird ein Anwalt tätig, will er für seine Arbeit auch Geld sehen. Das gilt selbst dann, wenn der Anwalt sich selbst vertritt – etwa, nachdem er mit ungewollter Werbung per E-Mail, Fax oder am Telefon belästigt worden ist. Deshalb durfte der BGH j…
