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Master: Frau Feldt hat recht

am 06.07.2006 von http://www.schmierzettel.net

Ja, ich bin die letzten 20 Tage ein wenig abgetaucht: Grund dafür war der wohl unangenehmste Teil meiner Arbeit. Eingeleitet hatte ich ja mit einer kurzen Begriffsammlung, um dann kurz auf die die Ermächtigungsgrundlagen für die Veranstaltung von Werbung im Rundfunk einzugehen.
Was mich die vergangenen Tage weniger gefesselt, dafür mehr aufgehalten hat, war die abstrakte Darstellung der rechtlichen Grenzen für Werbung im Rundfunk: ausgehend von der Rundfunkfreihet der Verfassung (und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht als ihre authentischer Interpret: wir erinnern uns, Schlagworte wie “dienende Freiheit”, “Gewährleistung einer positiven Ordnung” kommen in den Sinn…) habe ich ausführlich die einfachgesetzliche Umsetzung im Rundfunkstaatsvertrag (das Trennungsgebot, dessen Konkretisierung und Begrenzung durch das Schleichwerbeverbot) und kurz im UWG (welches ja zu meiner Freude neu gestaltet wurde) verortet. Viel trocken Zeug, kaum mehr als eine Seite pro Tag.
Nicht verwunderlich, dass ich nunmehr lediglich auf 32 Seiten und 197 Fußnoten komme. Heute dann habe ich einen Schlussstrich gezogen: zwar gibt es in meiner Arbeit zu den Grenzen noch Lücken (gerade in den quantitativen Grenzen, die der RStV für die Werbung vorsieht), dennoch widme ich mich den etwas leichter verdaulichen Teilen meienr Arbeit.
So stand in den späten Nachmittagsstunden des heutigen Tages die praktische Einordnung der einzelnen Werbeformen in das vorgezeichnete juristische Gerüst auf dem Programm. Begonnen habe ich mit einem Exkurs, der mich den …

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