Massenschlägerei erneut vor Gericht

Heute ging mir die Ladung zur erneuten Hauptverhandlung in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Nettetal zu. Mein Mandant hatte in dieser Sache schon einmal vor Gericht gestanden und war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Hiergegen hatte ich eine sogenannte Sprungrevision zum OLG Düsseldorf eingelegt, welcher inzwischen stattgegeben worden ist. Es lag der absolute Revisiongrund des § 338 Nr. 5 StPO vor, weil der Mandant trotz der hohen Strafe und der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage (342 Seiten Akten, 44 Zeugen gemäß Anklage) keinen Verteiger hatte, obwohl auch noch die Nebenkläger anwaltlich vertreten waren. Kein Zweifel, dass ein Falll von notwendiger Verteidigung vorlag, so dass die Sprungrevision nur erfolgreich sein konnte. Fragt sich, wie das Amtsgericht das übersehen konnte. Gleichzeitig mit der Ladung wurde mir mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen gegen 6 weitere Beteiligte an der Schlägerei Anklage erhoben hat und dass diese Anklage unserem Verfahren hinzuverbunden wurde. Ob auch bei diesen Anklage Fälle notwendiger Verteidigung vorliegen, entzieht sich meiner Kenntnis, liegt aber nicht unbedingt fern. Kein Zweifel, dass das Verfahren hierdurch ganz schön aufgebläht werden kann. Die neue Verhandlung soll am 12. Januar 2007 stattfinden. Einen Tag hat das Amtsgericht bei jetzt 7 Angeklagten und - wie gesagt - 44 Zeugen anberaumt. Das ist echter Optimismus, finde ich. Das Tatgeschehen selbst datiert aus Februar 2004, wird also zum Zeitpunkt der Verhandlung knapp 3 Jahre zurückliegen. Klar, dass sich alle Zeugen noch ganz präzise erinnern werden. Ich bin schon ganz gespannt auf die Verhandlung. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Stpo
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 17. November 2006 auf http://www.strafblog.de.

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