ACTA!
Lawspot | 31. Januar 2012 — Im aktuellen Newsletter vom Datenschutz-Blog wird das geplante ACTA-Abkommen ("Anti-Counterfeiting Trade Agreement") besch…
Die Volksrepublik China ist ein Land, das bekanntermaßen über das Internet abrufbare Inhalte stark kontrolliert, also zensiert. In der BRD hingegen ist an und für sich im Grundgesetz ausdrücklich ein Zensurverbot verankert. Dieses bezieht sich auf alle in Art. 5 Abs. 1 GG genannten Grundrechte: Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunkfreiheit.
Das ACTA-AbkommenMit dem so genannten ACTA-Abkommen („Anti-Counterfeiting Trade Agreement“) könnte sich dies, wie unter anderem ComputerBase berichtet, ändern.
Hierbei handelt es sich um ein internationales Handelsabkommen, das derzeit zwischen 39 Ländern (darunter 27 EU-Staaten) verhandelt wird:
Das Abkommen dient im Wesentlichen dazu, Urheberrechtsverletzungen im Internet („Filesharing“) besser verfolgen zu können. Daher bezeichnen dessen Befürworter, wie etwa der Europa-Abgeordnete Daniel Caspary, das Abkommen auch als „Meilenstein im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie“.
Wo ist das Problem?Vorgesehen soll aber unter anderem auch eine verschärfte Haftung von Providern und Plattformanbietern sein. Dadurch besteht die Gefahr, dass diese nicht erst (so wie dies derzeit in der BRD gesetzlich bzw. nach der Rechtsprechung im Wesentlichen gehandhabt wird) bei konkreten Hinweisen auf Rechtsverletzungen tätig werden müssen. Vielmehr könnte dies dazu führen, dass diese gezielt Inhalte durchsuchen und sperren müssten, um nicht in die Pflicht genommen zu werden.
Das könnte zu einer größeren Überwachung der Nutzer und einer Einschränkung der Meinungsfreiheit im Netz führen, so Markus Beckedahl, Netzaktivist und Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft, in einem Interview mit der zeit online. Befürchtet wird hierdurch die Förderung einer Zensurinfrastruktur.
Doch hierzu werden auch andere Auffassungen vertreten: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte gegenüber Spiegel Online:
“Der Vertrag sieht weder eine Verschärfung der Haftung für Internet Service Provider vor, noch berührt er die deutschen oder europäischen Datenschutzregelungen.”
Im Koalitionsvertrag sei festgelegt, dass keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren ergriffen würden.
Geistiges Eigentum versus Meinungs- und InformationsfreiheitDer Schutz Geistigen Eigentums in allen Ehren: eine Einschränkung der grundgesetzlich gewährleisteten Meinungs- u…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Januar 2012 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.
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Internetrecht München | 30. Januar 2012 — Nachdem vergangene Woche bekannt wurde, dass die EU nun auch das ACTA-Abkommen unterzeichnet hat, wächst auch in Deutschalnd wiede…
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Infodocc | 20. Februar 2012 — Das internationale Handelsabkommen Acta erhitzt die Gemüter. Seit Wochen protestieren in ganz Europa Zigtausende gegen das stri…
MarkenBlog | 12. Oktober 2011 — Fast ohne Information der europäischen Öffentlichkeit wurde am 1. Oktober in Tokio das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (A…
MarkenBlog | 13. Februar 2012 — Der Markenverband bedauert, dass die Bundesregierung jetzt kurzfristig eine Kehrtwende bei dem Anti-Counterfeiting Trade Agre…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 15. März 2010 — Das internationale Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) erhält Gegenwind des Europäischen Parlaments: Dieses forderte d…
kanzlei.biz | 27. Februar 2012 — Ist ACTA das Ende des freien Internets oder ein Segen für diejenigen, die ein Recht am geistigen Eigentum ihr Eigen nennen können?…
kanzlei.biz | 24. Februar 2012 — Ist ACTA das Ende des freien Internets oder ein Segen für diejenigen, die ein Recht am geistigen Eigentum ihr Eigen nennen können?…
Megaupload, SOPA, PIPA – wer derzeit im Internet unterwegs ist und sich dafür interessiert, wird geradezu überschwemmt von Meldungen zu Veränderungen an der Schnittstelle Urheberrecht/Internetfreiheit. Etwas überschattet davon unterzeichneten gestern 22 EU-Staaten das ACTA-Abkommen – dabei betrifft das viel mehr Menschen.
Acta ist das EU-Pendant zu Sopa: Markus Beckedahl erklärt, warum der europäische Versuch, illegales Filesharing zu bekämpfen, ebenso gefährlich ist wie der amerikanische.
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Facebook ist ein soziales Netzwerk, das Menschen mit ihren Freunden, Arbeitskollegen, Kommilitonen und anderen Mitmenschen verbindet. Nutzer verwenden Facebook, um mit ihren Freunden in Verbindung zu bleiben, eine unbegrenzte Anzahl an Fotos hochzuladen, Links und Videos zu posten sowie mehr über die Personen zu erfahren, die sie kennenlernen.