Massenhafte Funkzellenabfrage auch in Berlin

Netzpoliik.org berichtet heute darüber, dass auch in Berlin, ähnlich wie in Dresden, massenhafte Funkzellenabfragen stattgefunden haben. Belegt wird dies durch Akten der Berliner Polizei, die netzpolitik.org zugespielt wurden und die das Blog veröffentlicht hat.

Man mag dies als Skandal betrachten, sollte aber wissen, dass die sog. Funkzellenabfrage zum Standardrepertoire der Telekomunikationsüberwachung gehört und von Ermittlungsbehörden bundesweit regelmäßig eingesetzt wird. Ein vor einigen Monaten geleakter “Leitfaden zum Datenzugriff” der Generalstaatsanwaltschaft München gibt einen interessanten Überblick über die in der Praxis angewandten Maßnahmen der TK-Überwachung. Diese Übersicht macht auch deutlich, welche Fülle an Möglichkeiten den Ermittlungsbehörden tatsächlich zur Verfügung steht. Während in der innenpolitischen Diskussion gerne das Zerrbild von angeblich fehlenden Befugnissen gezeichnet wird, ist Deutschland in Wirklichkeit, zumindest unter den demokratischen Staaten, sehr weit vorne dabei, wenn es um die Überwachung der Telekommunikation geht.

Bei einer Funkzellenabfrage werden mittels eines Auskunftsverlangens an Mobilfunkanbieter sämtliche Verkehrsdaten mit Tatzeit- und Tatortbeziehung erhoben. Jeder, der also in zeitlicher und räumlicher Nähe des Tatorts mit seinem Handy auf Empfang war, wird erfasst. Davon sind in Großstädten dann zwangsläufig tausende oder zehntausende Unbeteiligte betroffen. Das Ergebnis wird anschließend im Rahmen der sog. Funkzellenauswertung mit bereits vorliegenden anderen Daten abgeglichen, in der Hoffnung, weitere Erkenntnisse zu erlangen. Dieser Ablauf ist bekannt, er wird ganz offiziell auch auf Websites der Kriminalpolizei so geschildert und dargestellt.

Nachdem der Polizei immer mehr Datenbanken zur Abfrage zur Verfügung stehen, werden die Erkenntnisse zwangsläufig auch immer zahlreicher. Das führt natürlich dazu, dass man als Bürger sehr schnell in den Fokus der Ermittler gelangen kann, wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort ist und/oder mit den falschen Leuten Kontakt hat. Hier bietet es sich aus aktuellem Anlass an, ein Beispiel im Zusammenhang mit der gerade beschlossenen “Verbunddatei Rechtsextremismus” zu bilden. Wenn die Polizei wegen einer Straftat mit rechtsradikalem Hintergrund ermittelt, würde man also nach einer Funkzellenabfrage mit den erlangten Daten weitere Datenbanken füttern, z.B. die Verbunddatei Rechtsextremismus. Wenn jemand in dieser Datei geführt wird und gleichzeitig sein Handy zur Tatzeit empfangsbereit in der Nähe des Tatorts war, wird damit fast zwangsläufig ein Tatverdacht auf ihn fallen.

Genau das ist auch das fatale an diesen rasterartigen, IT-gestützten Ermittlungsmaßnahmen. Die klassische kriminalistische Arbeit der Polizei wird immer stärker zurückgedrängt – sie wird auch gar nicht mehr so intensiv gelehrt wie früher – zugunsten der Abfrage von immer mehr Datenbanken. H…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Berlin , Bürgerrechte , Telefonüberwachung , überwachung , Grundrechte , Dresden , Tk-Überwachung , Funkzellenabfrage , Handygate

Erschienen 19. Januar 2012 auf http://www.internet-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Massenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin

kanzlei-hoenig.de | 21. Januar 2012 — Nicht nur in Dresden wurden/werden massenhaft Mobilfunk-Daten abgefragt, sondern auch hier in Berlin. Ende 2009 haben Poliz…

Handygate: Funkzellenabfrage ist Thema im Bundestag

Internet-Law | 20. Oktober 2011 — Wegen der anhaltenden Diskussion über den Behördentrojaner ist ein anderer, nicht minder bedenklicher Akt der TK-Überwachung et…

Dresden: Sammlung von Funkzellendaten unverhältnismäßig

Rechtsanwalt Michael Below | 21. Juni 2011 — Die Dresdener Polizei hat drei Tage nach den Demonstrationen gegen einen geplanten rechtsextremen Aufmarsch am 19. Februar in…

Dresden - Überwachung von Demonstrationsteilnehmern durch polizeiliche Telefondatenauswertung?

beck-blog | 22. Juni 2011 — Wie die taz seit vorgestern berichtet (Quelle), hat die Dresdner Staatsanwaltschaft mit richterlicher Anordnung die Telefonverb…

Ein Instrument der Verdachtsgenerierung

LawBlog | 27. Juli 2011 — Mit der massenhaften Abfrage von Verbindungsdaten bei einer Anti-Nazi-Demonstration hat die Dresdner Polizei die "Funkzellenaus…

Auch eine massive Rasterfahndung trug nicht zur Aufklärung der NSU-Morde bei

Internet-Law | 5. Mai 2012 — Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter dem Titel “Neben der Spur” in ihrer heutigen Ausgabe (SZ vom 5./6. Mai 2012, S. 8 f.) ü…

Was man hat, hat man! – Funkzellenauswertung in Berlin

Datenschutzbeauftragter | 19. Januar 2012 — Die Vollidioten, die willkürlich Autos in Berlin und Hamburg anzünden, haben eigentlich keinen Schutz verdient. Wie bescheuer…

Wenn die Polizei mailt

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 18. Februar 2011 — Die Betreiberin von GossipGirlz hat Post von der Polizei: Im Zuge der Ermittlungen wegen Beleidigung soll sie die Daten eine…

Datenspeicherung durch die Sicherheitsbehörden: 440.000 "Stille SMS" zur Erfassung von Bewegungsprofilen?

beck-blog | 30. Januar 2012 — Auch ohne Vorratsdatenspeicherung werden zunehmend mehr Daten durch die Digitalisierung der Telekommunikation gespeichert. Si…

Wenn die Polizei mailt

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 18. Februar 2011 — Die Betreiberin von GossipGirlz hat Post von der Polizei: Im Zuge der Ermittlungen wegen Beleidigung soll sie die Daten eine…

Massenhafte Funkzellenabfrage jetzt auch in Berlin: Was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet » Von Andre Meister » netzpolitik.org

Der Skandal um die massenhafte Auswertung von Mobilfunk-Daten in Dresden hat unsere Warnungen und Befürchtungen bestätigt: Ist die Vorratsdatenspeicherung einmal da, werden die Daten auch freizügig verwendet.


Deutscher Bundestag: Linksfraktion will Funkzellenabfrage abschaffen