Massenabmahnung durch Fabian Gründel unter “Onlinehandel-Gründel”, Testkäufer Carsten Domes – Wir informieren kostenfrei!

Durch Mandanten sind uns fast zeitgleich zwei Abmahnungen eines Herrn Fabian Gründel vorgelegt worden, in welchem dieser vermeintliche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz rügen lässt.

Testkäufe sollen jeweils von einer Person namens Carsten Domes durchgeführt worden sein, wobei jeweils behauptet wird, an diesen seien für Jugendliche nicht freigegebene DVD-Filme ohne Alterkontrolle übersandt worden.

Soweit, so unauffällig.

Dieser Eindruck ändert sich bei der Lektüre der Abmahnungen und der Recherche, um wen es sich bei den Akteuren handelt, jedoch schlagartig:

1. Auffällig – um nicht zu sagen kurios – ist bereits, dass Herr Gründel nicht nur zwei Anwaltskanzleien mit dem Abmahnen beauftragt hat (zum einen die Kanzlei “Grosse Gottschick und Partner”, zum anderen die Kanzlei “Von Stein”, beide mit sitz in Berlin) , sondern dass diese, trotz identischen Vorwurfs, völlig unterschiedliche Streitwerte annehmen.

Während sich die Kanzlei “Von Stein” mit 7.500 EUR “zufrieden gibt”, ist man bei der Kanzlei “Grosse Gottschick und Partner” der Auffassung, dass ein Streitwert von 20.000 EUR angemessen sei.

Dies ist schon vor dem Hintergrund interessant, als Herr Gründel damit behaupten lässt, zwei unterschiedlichen Anwaltskanzleien für dieselbe Leistung unterschiedlich zu bezahlen, was pro Abmahnung immerhin rund 300 EUR ausmacht.

2. Sucht man im Internet nach den Namen “Fabian Gründel” und “Carsten Dowes”, so führt diese Suche zu einer in England angemeldeten Limited (d.h. 1 Pfund Startkapital) namens “Lex Privus Limited”, deren “Pressesprecher” – laut einer Pressemitteilung dieser Firma auf “OpenPR” – Herr Carsten Domes sein soll. In einer anderen Pressemitteilung ist als “Ansprechpartner” dieser Firma – welch Überraschung – Herr Fabian Gründel benannt.

Diese Firma ist hierzulande im wesentlichen dadurch bekannt geworden, dass Sie als – laut http://raubwirtschaft.info nicht inkassoberechtigte – Geldeintreiberin für den “Abofallen”-Betreiber Eventus Lernsysteme GmbH (zuvor: Cybertainment GmbH) tätig war, welche so “nützliche Angebote” wie etwa http://routenplaner-power.de oder http://test-imperium.de (Achtung! Die Angebote sind kostenpflichtig und von zweifelhaftem Nutzen!) vorhält.

Nachdem die Eventus Lernsysteme GmbH per Pressemitteilung im Februar 2011 kundtat, dass sie wegen der “verleumderischen Hetzkampagnen zu Gunsten der Zuschauerquoten” durch die Presse ”Geschäftsmodelle im Online Abonnementbereich mittelfristig” einstellen wolle, scheint nun auch für die Herren Gründel und Domes der Betrieb der “Lex Privus Limited” nicht mehr Lebensbedarf deckend zu sein. Deren Internetseite http://www.lex-privus.de/ ist jedenfalls derzeit nicht erreichbar.

Damit korrespondiert der Zeitpunkt und der sich abzeichnende Umfang der aktuellen Abmahnungen:

Unsere Mandanten scheinen nicht die einzigen zu sein, we…

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Themen: Berlin , Abmahnung , Unterlassungserklärung , Gewerblicher Rechtsschutz , Vertragsstrafe , Streitwert , England , Rechtsmissbrauch , Filme , Breaking News , Dieselbe , Jugendschutzgesetz , Verpflichtungserklärung , Abmahnticker , Fabian Gründel , Carsten Domes , Cybertainment Gmbh , Eventus Lernsysteme Gmbh , Grosse Gottschick , Lex Privus Limited , Von Stein , Fabian Gründel Carsten Domes

Erschienen 27. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

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