Maschi will strafrechtlich gegen NDR vorgehen

Maschi brachte es am Donnerstag Abend erneut auf satte 3,4 Millionen Zuschauer auf die Palme des NDR.

Nunmehr verwendet sich neben Prof. Prinz auch der Hamburger Starverteidiger Dr. Gerhard Strate für Maschi.

Der Anwalt Strate will für Maschmeyer ein Gutachten verfassen, in dem er zu möglichen Straftaten des Reporters Lütgert nach den Paragraphen 240 und 241a des Strafgesetzbuchs und Paragraph 33 des Kunsturhebergesetzes Stellung nimmt. In Paragraph 240 StGB geht es um Nötigung, im Paragraphen 241a um „politische Verdächtigung“, die dritte der genannten Vorschriften stellt Bildnisse unter Strafe, die gegen den Willen eines Abgebildeten verbreitet werden. Die Taten sind allesamt mit Freiheitsstrafe bewehrt. Zudem, schreibt Maschmeyers Anwalt, liege es nicht völlig fern, das „offenkundig sinnlose Heranpirschen von NDR-Kamerateams an Herrn Maschmeyer und seine Mitarbeiter auch noch an anderen Vorschriften zu messen“.

berichtet die FAZ.

Och…

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Themen: Anwalt , Kollegen , Paragraph , Schertz , Awd , Prinz , Ndr , Satte , Gerhard Strate , Maschmeyer
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 21. Januar 2011 auf http://www.handelsvertreter-blog.de.

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