Soldaten in Uniform vor Gericht
Weblawg.de | 4. April 2006 — Im law blog von RA Udo Vetter kann man immer wieder etwas lernen. So z.B. dass Soldaten nur ausnahmsweise in Uniform vor Gericht …
Im Einsatz gibt es kaum eine Nation, deren Soldaten so individuell gekleidet auftreten wie unsere Frauen und Männer. [...] Auch im Grundbetrieb gibt es eine erhebliche Bandbreite: Von Großverbänden, die am einheitlichen, disziplinierten Auftreten zu erkennen sind, bis hin zu Teileinheiten, bei denen im Gefechtsdienst der Unterschied zwischen Kombattanten und marodierenden Banden schwer wahrzunehmen ist. [Quelle: General Wolfgang Otto via FAZ]
Wunderbares Zitat, wenn es wirklich so gefallen ist.
Ernster Hintergrund: völkerrechtlich sind reguläre Einheiten verpflichtet, eine Uniform zu tragen. Und dem Wortlaut nach bedeutet das eine einheitliche Bekleidung. Sinn und Zweck der Norm ist es, dass sich kämpfende Einheiten auch als solche zu erkennen geben sollen, damit Zivilisten und Unbeteiligte nicht in Kampfhandlungen verwickelt werden oder die kämpfenden Einheiten hinter Zivilisten und Unbeteiligten als Schutzschilden verstecken können. Gerade im Einsatz ist es auch für die eigenen Kräfte schwierig, zwischen Gegner und eigenen Kräften zu unterscheiden - kein Wunder, dass jede Nation (selbst diejenigen mit ähnlicher Landschaftsform und -farbe) unterschiedliche Flecktarnmuster hat.
Im zweiten Weltkrieg etwa war es “üblich”, dass die Kriegsparteien in den Uniformen fremder, feindlicher Nationen oder gar in Zivilkleidung Kriegsverbrechen verübten.
Und - so schreibt es auch der zitierte FAZ-Artikel schön - die korrekte Uniform ist auch ein Ausdruck von Disziplin einer Truppe. Von Kameradschaft einerseits und hirarchischer Struktur andererseits. Daher stellt übrigens die eigenmächtige “Verschönerung” der Uniform ein Dienstvergehen dar (siehe ZDv 37/10). Auch - und gerade - im Einsatz. Allerdings muss sich der Dienstherr fragen lassen, warum etwa der Ruf der Truppe nach dem Bergschuh und der Nässeschutzgamasche seit (mir bekannten zehn) Jahren ignoriert wird.
Aus eigener Anschauung kenne ich Fallschirmjäger- und Luftwaffensicherungsoffiziere, die ihre Uniform mit allem, was das Leben im Feld erträglicher macht, ausstaffiert haben. Von besseren Uniformteilen (Boonie Hat, KSK-Scharfschützenjacke…) hin zu umfunktionierter Zusatzausrüstung (in die Handgranatentaschen paßt ganz hervorragend eine Zigarrettenpackung).
Quintessenz: nicht alles, was man im Feld gerne hätte, darf man auch benutzen. Und nicht alles, was der Dienstherr nicht beschaffen kann, ist verboten. Der engeste Maßstab für die Abwägung ist die Disziplin, der weiteste das Völkerrecht - das sollte schon der Teileinheitsführer immer im Hinterkopf behalten. Von wegen marodierende Bande und so.
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