Markttransparenz ist nicht gefährlich
Das BVerfG hat heute eine weitere Folge in der Serie “Karlsruhe befreit die freien Berufe” gesendet: Diesmal sind es die Zahnärzte,
denen das Verfassungsgericht die Freiheit bescheinigt, an virtuellen Marktplätzen im Internet teilzunehmen, ohne dabei von ihren
Kartell- Berufsorganisationen mit Unterlassungsverfügungen und Bußgeldbescheiden behelligt zu werden.
Es geht dabei um ein Portal, wo registrierte User sich von Zahnärzten für ihre gewünschte Behandlung unverbindliche Angebote machen
lassen können.
Ein Zahnarzt, der daran teilgenommen hatte, war daraufhin vom Berufsgericht getadelt worden: Sein Angebot sei nicht seriös gewesen
und habe nur dem Zweck gedient, potenzielle Patienten in seine Praxis zu locken. Dies verstoße gegen die berufsrechtliche Pflicht,
sich – das ist echt süß – “kollegial” zu verhalten.
Außerdem ist eine Menge vom Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient die Rede, und wie fies das sei, da so ganz kalt und
anonym eine Kostenschätzung abzugeben, wo man sich doch überhaupt noch nicht in die Augen geblickt hat.
Mit einem Wort: Da schlottert im Jahre 2010, wo doch nun wirklich jede Oma ihrem Enkel den Weihnachtsgoethe per zustellen lässt, eine gestandene …
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