Markt 18 - der ungeliebte Preis der Konvergenz
am 30.03.2007 von e-commMarkt 18 der Märkteempfehlung der Europäischen Kommission ist der Markt für Rundfunk-Übertragungsdienste zur Bereitstellung von Sendeinhalten für Endnutzer. Nach dem technologieneutralen, konvergenten Ansatz, der bei der Schaffung des neuen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste verfolgt wurde, mussten Rundfunkübertragungsdienste natürlich in den Anwendungsbereich des Rechtsrahmens einbezogen werden. Richtig vorbereitet war darauf aber offenbar weder die Kommission noch die meisten nationalen Regulierungsbehörden, deren Schwerpunkt bis dahin ja ganz überwiegend im klassischen Telekomrecht gelegen war. So ist es wenig überraschend, wenn die Kommission im soeben veröffentlichten 12. Umsetzungsbericht festhält:Die Analyse der Märkte für Rundfunkübertragungsdienste, die vielen NRB weniger vertraut sind, ist noch immer nicht abgeschlossen.In den wenigen Fällen, in denen in den Mitgliedstaaten bislang die Marktanalyse hinsichtlich der Rundfunkübertragungsdienste abgeschlossen wurde, ist das Ergebnis schon insofern bemerkenswert, als die Regulierungsbehörden der Märkteempfehlung in diesem Punkt durchwegs nicht gefolgt sind. Das gilt für Österreich - das einer der ersten Mitgliedstaaten war, der die Marktanalyse auch im Rundfunkbereich abgeschlossen hatte - ebenso wie zB für Finnland, das Vereinigte Königreich oder die Niederlande. In manchen Staaten wiederum hat man noch nicht einmal eine Behörde bestimmt, die diese Analysen durchführen soll, oder die Behörden haben sich für unzuständig erklärt (Griechenland, Frankreich, Polen). Und Belgien fällt wieder einmal durch die complex division of responsibilities between the federal and regional regulatory authorities auf, durch die die Marktanalyse verzögert worden sei.Und nun gibt es in Belgien eine weitere Verzögerung, denn die Kommission hat mit Schreiben vom 21. März 2007, BE/2007/0578, ihre Bedenken zum Maßnahmenentwurf der nationalen Regulierungsbehörde CSA …
Redings große Vision: was jetzt schon gilt, soll in Zukunft wirklich gelten
e-comm / In Zukunft regulieren wir nur dort, wo es erforderlich ist, so wird Kommissarin Reding in aktuellen Pressemeldungen zitiert, in denen sie auch gleich ankündigt, dass sie elf von bisher 18 Märkten, in denen die Preise von Regulierungsbehörden besti…
Marktanalyse aus Brüssel - die europäische Regulierungsbehörde in Aktion
e-comm / Im kommenden Rechtsrahmen für elektonische Kommunikationsnetze und -dienste - nach dem derzeit aktuellen Zeitplan gibt es die Legislativvorschläge Ende Oktober 2007 - soll es eine Art europäischer Regulierungsbehörde (European FCC, Euro-Regulator…
Ein spätes Willkommen: Bulgarische und Rumänische Regulierungsbehörden in der ERG
e-comm / Nicht einmal ein Jahr hat es gedauert, bis die Europäische Kommisison nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens den Beschluss zur Einrichtung der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste an die n…
Spät, aber doch: die Märkteempfehlung im Amtsblatt
e-comm / Im Prinzip hatte sich die Kommission ja schon am 13. November 2007 auf die neue Märkteempfehlung nach Art 15 Abs 1 der Rahmenrichtlinie geeinigt (siehe das Protokoll der Kommissionssitzung [nur französisch] hier). Dann dauerte es aber mehr als ein…
Angekündigte Revolution: die Reform des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation
e-comm / Kommissionsmitglied Reding will nicht nur den New Deal, sie will gleich die Revolution. Sie hat letzte Grenzen eingerissen, aber - so sagt sie heute - das war bloß eine Symptombehandlung. Nun also kommt der Eingriff am offenen Herzen: the Commission…
Notarielles Berufsrecht in Europa
Handakte WebLAWg / § 5 BNotO legt fest, dass nur deutsche Staatsbürger mit der Befähigung zum Richteramt als Notar in Deutschland tätig sein dürfen. Dies verstößt nach Auffassung der Europäischen Kommission gegen die Niederlassungsfreiheit. Die Kommission besch…
