Markenverletzung durch Google AdWords

Es existieren mehrere Urteile deutscher Landgerichte zu Markenverletzungen durch den werbewirksamen Einsatz des Google AdWords Programms. Die aktuellste bekannte Entscheidung dürfte der Beschluss des LG Braunschweig vom 28. Dezember 2005 - AZ: 9 O 2852/05 (388) - sein, wonach die Nutzung fremder Markennamen im Rahmen von Google AdWords, selbst bei der Benutzung als bloßes Keyword, eine Markenverletzung ist. Auch das LG München entschied mit dem gleichen Tenor im Beschluß vom 27. Oktober 2005 - AZ: 9 HK O 20800/05. Die Frage, ob der Einsatz fremder Marken als AdWord eine Markenverletzung ist, verneinten das OLG Dresden mit Urteil vom 30. August 2005 - AZ: 14 U 0498/05 -, das LG Leipzig mit Urteil vom 08. Februar 2005 - AZ: 5 O 146/05 - und das LG Hamburg mit Urteil vom 21. Dezember 2004 - AZ: 312 O 950/04, sowie LG Hamburg mit Urteil vom 21. Dezember 2004 – AZ: 312 O 950/04.

Nach unseren Erfahrungen kann es im Rahmen von Google AdWords sogar passieren, dass der Werbende einen fremden Markennamen gar nicht als Keyword auswählt, aber dennoch zu dem Markennamen seine Anzeige erscheint, wenn der Nutzer der Suchmaschine den Markennamen als Keyword eingibt. Grund dafür könnte die Einstellung “weitgehend passende Keywords” unter den sog. Keyword-Matching-Funktionen von Google sein. Google selbst schreibt dazu:

Was versteht man unter “erweiterten weitgehend passenden Keywords”?Bei erweiterten weitgehend passenden Keywords veröffentlicht das Google AdWords-System Ihre Anzeigen bei Keywords mit hoher Relevanz, einschließlich Synonymen, verwandten Wortgruppen und Begriffen im Plural, auch wenn diese nicht in Ihrer Keyword-Liste enthalten sind. Wenn Sie z.B. gegenwärtig Anzeigen veröffentlichen für das Keyword Web-Hosting, kann bei erweiterten weitgehend passenden Keywords das Keyword Website-Hosting für Sie bestimmt werden. Die erweiterten weitgehend passenden Keywords ändern sich im Lauf der Zeit in dem Maße, in dem unser System mehr darüber lernt, welche neuen Keywords am besten Ihrer Anzeige entsprechen.

Die erweiterten Keywords werden nur auf weitgehend passende Keywords angewendet. Diese Funktion betrifft keine Keywords, die Sie als passende Wortgruppen angegeben haben (Keywords, die in Anführungszeichen eingegeben wurden) oder genau passende Keywords (Keywords, die in eckige Klammern eingeschlossen sind). Außerdem werden keine erweiterten passenden Keywords in unsere Berechnungen für die Mindestqualitätsanforderungen einbezogen, sodass der Rang …

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Themen: Google

Erschienen 26. Januar 2006 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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