Markenverband zum EuGH Urteil L’Oréal vs. eBay
EuGH setzt Meilenstein für geistiges Eigentum und Verbraucherschutz
Berlin, 12. Juli 2011. Mit dem heute veröffentlichten
hat der EuGH Klarheit zu einigen wichtigen Fragen zu Angeboten auf Online-Marktplätzen und der Verantwortlichkeit von
Plattformbetreibern geschaffen und diese im Wesentlichen im Sinne von Marken- und Verbraucherschutz entschieden.
„Mit diesem Urteil wird klar, dass Plattformbetreiber aktiv an der Sicherheit auf ihren Marktplätzen mitarbeiten müssen und dies
nicht einseitig auf Rechteinhaber verlagern können“, so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er ergänzt: „Nun
ist es wichtig, dass der europäische Gesetzgeber diesen Ansatz aufgreift und bei der Weiterentwicklung des Rechts seinerseits
pro-aktive Maßnahmen definiert, mit denen Plattformbetreiber gegen Rechtsverletzungen vorgehen müssen. Das Urteil des EuGH ist eine
erfreuliche Auslegung des bestehenden Rechts. Den Anforderungen im Kampf gegen Rechtsverletzungen im Internet wird aber schon das
bestehende Recht nicht mehr genügend gerecht.“
Nach dem heutigen Urteil sind Angebote aus dem nicht-europäischen Ausland dann nach europäischem Recht zu behandeln, wenn sie sich
auch an Abnehmer innerhalb der EU richten. Entgegen häufiger Versuche von…
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