Markenrechtsverletzung durch Catch-all-Weiterleitung

Eine Catch-all-Weiterleitung ist eine eMail-Weiterleitung, bei der alle eMails, die an eine bestimmte Domain gesendet werden, auch empfangen werden, obwohl der Teil vor dem @-Zeichen der eMail-Adresse nicht existiert. Wenn die Catch-all-Funktion von sewoma.de aktiviert wäre, würden wir eMails, wie z.B. Internetrecht-Rostock@sewoma.de, ksp@sewoma.de, copat@sewoma.de usw. empfangen.

Entsprechendes gilt für Catch-all-Weiterleitungen von Subdomains, auch Wildcards Subdomains genannt.

Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit Urteil vom 13. Juni 2006 – AZ: 416 O 131/06 – entschieden, dass die Benutzung einer Catch-all-Funktion als Verwendung einer fremden Marke (Markenrechtsverletzung) angesehen werden kann und dazu ausgeführt, dass bereits die Einrichtung des Catch all-Systems die Gefahr bewirkt, dass der Verkehr bei Kombination von Zeichen zu einer nicht beabsichtigten Domain kanalisiert wird.

Ähnlich entschied das OLG Nürnberg mit Urteil vom 12. April 2006 – AZ: 4 U 1790/05. Ein Leitsatz der Nürnberger-Entscheidung lautet:

“Der Inhaber einer mit einer "catch-all"-Funktion ausgestatteten Domain (www.suess.de), die bei Eingabe der Domain und eines Vornamens oder dessen Abkürzung als Subdomain eine Weiterleitung auf ein Erotikportal bewirkt, verletzt den Träger eines gleich lautenden Familiennamens in seinem Namensrecht.”

In solchen Fällen lohnt sich ggf. ein Streit. Denn das letzte Wort zur markenmäßigen Benutzung ist noch längst nicht gesprochen. Mit guten Argumenten kann die markenmäß…

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Themen: Google , Internet , Marken , Urteil , Marke , LG Hamburg , Hamburg , Domain , Landgericht , Markenrechtsverletzung , Streit , Rostock
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 27. Juli 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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