Markenrechtliches Streichkonzert

Das Landgericht bejahte die Verwechslungsgefahr zwischen der Marke und den Zeichen “bitolon livetex plus” und “bitolon livetex extra” Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wies der Bundesgerichtshof (BGH) nun zurück (BGH, Beschl. v. 07.07.2011, Az. I ZR 92/10 …

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Themen: Deutschland , Schadenersatz , Bgh , Marke , Beschluss , Unterlassung , Auskunft , Wort-/bildmarke , Thomas Felchner , Deutsche Marke , Bitolon Livetex Plus , Lifetec , Lifetec Vs. Bitolon Livetex Plus , Selbstständig Kennzeichnende Stellung
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 29. Dezember 2011 auf http://www.markenrecht24.de.

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