Ein klassischer Irrtum zu den Markenklassen
IP|Notiz | 16. Januar 2009 — Das Markenblog hat einen lesenswerten kurzen Beitrag über einen häufigen Irrtum zu den Markenklassen und ihren Einfluss auf die…
von RA Karsten Prehm
Einem häufig tradierten und leider recht gefährlichen Irrtum begegnet man immer wieder bei der Einschätzung der Bedeutung von Nizzaklassen. Die Relevanz der Nizzaklasse für die Feststellung von Verwechslungsfähigkeiten zwischen zwei Marken wird von Laien regelmäßig überschätzt. Der Laie neigt dazu, nur diejenigen Marken zu beachten, die in der identischen Waren- oder Dienstleistungsklasse registriert sind.
Tatsächlich aber dienen die insgesamt 45 Waren und Dienstleistungsklassen vielmehr der exakten Fixierung der anfallenden amtlichen Anmeldegebühren. Bei der Markenanmeldung erhebt das deutsche Patent und Markenamt eine Grundgebühr von 300 € (290 € bei elektronischer Anmeldung). In dieser Gebühr ist die Anmeldung für bis zu drei Klassen enthalten. Jede weitere Klasse wird mit zusätzlichen Gebühren von 100 € berechnet.
Für die Beurteilung der Verwechslungsfähigkeit zweier Marken ist wesentlich relevanter, ob die in der Klasse beanspruchten Waren oder Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind. So ist beispielsweise die Ware Software (Klasse 09) hochgradig verwechslungsfähig mit der Dienstleistung eines Softwareprogrammierers (Klasse 42), jedoch nicht ähnlich zur ebenfalls in Klasse 09 geführten Taucherbrille.
Viele Klassen enthalten ein buntes Spektrum verschiedener Waren oder Dienstleistungen. So enthält die Klasse 09 auch elektronische Bauteile, Sonnenbrillen und Feuerlöscher. Die Klasse 44 enthält neben medizinische…
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muepe.de | weblog peter müller | 23. November 2011 — Die Einteilung von Waren und Dienstleistungen, für die mit einer Markenanmeldung Schutz begehrt werden, erfolgt in insgesamt 45…
MarkenBlog | 15. November 2006 — Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert über die zum 01. Januar 2007 in Kraft tretenden Änderungen der Internationalen …
markenrecht24.de | 8. Oktober 2011 — Im gestern erschienenen Markenblatt Heft 40, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal na…
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markenrecht24.de | 26. Februar 2011 — Bei einer Markenrecherche entdeckt: Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen Klasse 1…
markenrecht24.de | 3. Juni 2011 — Im heute erschienenen Markenblatt Heft 22, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nach…
Die Rechtsanwälte Prehm und Klare sind spezialisiert auf Markenrecht und Wettbewerbsrecht und bieten pauschale Honorare bei außergerichtlichen Dienstleistungen für Markenanmeldungen Deutschland und international, Markenrecherchen und Markenschutz
DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt, die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland