(Markenrecht) BPatG vom 9.6.2011: kein “kult” bei Beleidungstücken (27 W (pat) 8/10)

Der Versuch, das Wortzeichen “kult” als Marke für Kleidung und andere Waren der Klasse 25 eintragen zu lassen, ist auch vor dem BPatG gescheitert. Das DPMA hatte entschieden, dass “kult” beschreibend für die beanspruchten Waren sein kann (“kultig sein”). Damit fehlt dem Wortzeichen die Unterscheidungskraft, was von dem BPatgG bestätigt wurde.

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BUNDESPATENTGERICHT

27 W (pat) 8/10 _______________________

(Aktenzeichen)

BESCHLUSS

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 306 22 859.9

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 9. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin am Landgericht Werner

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

BPatG 152 08.05

Gründe

I.

Die Anmeldung der Wortmarke

kult

für die Waren und Dienstleistungen

“Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten; Bett- decken, Bettwäsche, Kissen, Möbelbezüge, Gardinen, Handtü- cher, Tischtücher; Bekleidungsstücke, Oberbekleidungsstücke, Hemden, Blusen, Pullover, Sweater, T-Shirts, Hosen, Anzüge, Mäntel, Regenmäntel, Jacken, Overalls, Unterwäsche, Dessous, Büstenhalter, Bodysuits, Strümpfe, Socken, Schals, Krawatten, Gürtel, Hosenträger, Schuhwaren, Stiefel, Sportschuhe, Pantoffel, Sandalen, Lederbekleidung, Kopfbedeckung, Kappen, Hüte, Ba- bywäsche, Morgenmäntel, Pyjamas, Schlafanzüge, Badeanzüge, Badehosen, Bademäntel, Bademützen, Badesandalen, Faschings- und Karnevalskostüme; Einzelhandel mit Bekleidungsstücken, Oberbekleidungsstücken, Hemden, Blusen, Pullovern, Sweatern, T-Shirts, Hosen, Anzügen, Mänteln, Regenmänteln, Jacken, Overalls, Unterwäsche, Dessous, Büstenhaltern, Bodysuits, Strümpfen, Socken, Schals, Krawatten, Gürteln, Hosenträgern, Schuhwaren, Stiefeln, Sportschuhen, Pantoffeln, Sandalen, Le- derbekleidungen, Kopfbedeckungen, Kappen, Hüten, Babywä- sche, Morgenmänteln, Pyjamas, Schlafanzügen, Badeanzügen, Badehosen, Bademänteln, Bademützen, Badesandalen, Fa- schings- und Karnevalskostümen, Bettdecken, Bettwäsche, Kis- sen, Möbelbezügen, Gardinen, Handtüchern, Tischtüchern”

ist von der mit einer Beamtin des höheren Dienstes besetzten Markenstelle für Klasse 25 des Deutschen Patent- und Markenamts mit Beschluss vom 17. November 2009 zurückgewiesen worden. Dazu ist ausgeführt, für das ange- sprochene Publikum stehe eine inhaltlich beschreibende und werblich anprei- sende Aussage im Vordergrund, nicht hingegen die Funktion eines betrieblichen Herkunftshinweises. “Kult sein” bedeute umgangssprachlich “bei einer bestimmten Anhängerschaft ein hohes Ansehen…

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Themen: Marken , Marke , Senat , Landgericht , Werner , Krawatten , Gardinen , Beschreibend , Freihaltebedürfnis , Markenanmeldung
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 28. September 2011 auf http://www.ra-juedemann.de.

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