(Markenrecht) BPatG vom 9.6.2011: kein “kult” bei Beleidungstücken (27 W (pat) 8/10)
Der Versuch, das Wortzeichen “kult” als für Kleidung und
andere Waren der Klasse 25 eintragen zu lassen, ist auch vor dem BPatG gescheitert. Das DPMA hatte entschieden, dass “kult”
beschreibend für die beanspruchten Waren sein kann (“kultig sein”). Damit fehlt dem Wortzeichen die Unterscheidungskraft, was von dem
BPatgG bestätigt wurde.
Fragen? Wir vertreten in allen Fragen zum Recht des geistigen Eigentums und des Wettbewerbsrechts. Sprechen Sie uns an!
BUNDESPATENTGERICHT
27 W (pat) 8/10 _______________________
(Aktenzeichen)
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die 306 22
859.9
hat der 27. (Marken-Beschwerdesenat) des
Bundespatentgerichts am 9. Juni 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin am Werner
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
BPatG 152 08.05
Gründe
I.
Die Anmeldung der Wortmarke
kult
für die Waren und Dienstleistungen
“Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten; Bett- decken, Bettwäsche, Kissen, Möbelbezüge, Gardinen, Handtü- cher,
Tischtücher; Bekleidungsstücke, Oberbekleidungsstücke, Hemden, Blusen, Pullover, Sweater, T-Shirts, Hosen, Anzüge, Mäntel,
Regenmäntel, Jacken, Overalls, Unterwäsche, Dessous, Büstenhalter, Bodysuits, Strümpfe, Socken, Schals, Krawatten, Gürtel,
Hosenträger, Schuhwaren, Stiefel, Sportschuhe, Pantoffel, Sandalen, Lederbekleidung, Kopfbedeckung, Kappen, Hüte, Ba- bywäsche,
Morgenmäntel, Pyjamas, Schlafanzüge, Badeanzüge, Badehosen, Bademäntel, Bademützen, Badesandalen, Faschings- und Karnevalskostüme;
Einzelhandel mit Bekleidungsstücken, Oberbekleidungsstücken, Hemden, Blusen, Pullovern, Sweatern, T-Shirts, Hosen, Anzügen, Mänteln,
Regenmänteln, Jacken, Overalls, Unterwäsche, Dessous, Büstenhaltern, Bodysuits, Strümpfen, Socken, Schals, Krawatten, Gürteln,
Hosenträgern, Schuhwaren, Stiefeln, Sportschuhen, Pantoffeln, Sandalen, Le- derbekleidungen, Kopfbedeckungen, Kappen, Hüten, Babywä-
sche, Morgenmänteln, Pyjamas, Schlafanzügen, Badeanzügen, Badehosen, Bademänteln, Bademützen, Badesandalen, Fa- schings- und
Karnevalskostümen, Bettdecken, Bettwäsche, Kis- sen, Möbelbezügen, Gardinen, Handtüchern, Tischtüchern”
ist von der mit einer Beamtin des höheren Dienstes besetzten Markenstelle für Klasse 25 des Deutschen Patent- und Markenamts mit
Beschluss vom 17. November 2009 zurückgewiesen worden. Dazu ist ausgeführt, für das ange- sprochene Publikum stehe eine inhaltlich
beschreibende und werblich anprei- sende Aussage im Vordergrund, nicht hingegen die Funktion eines betrieblichen Herkunftshinweises.
“Kult sein” bedeute umgangssprachlich “bei einer bestimmten Anhängerschaft ein hohes Ansehen…
» Vollständiger
Artikel