(Markenrecht Anwalt Berlin) BPatG vom 11.4.11: Urban Edition nicht unterscheidungskräftig für Möbel aber für Denkmäler(29 W (pat) 3/10

In einer aktuellen Entscheidung hat das BPatG Ausführungen zu den Fragen einer möglichen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes des Artikel 3 GG gemacht. Eine solche Verletzung kann vorliegen, wenn bei einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen wesentlich gleiche Sachverhalte ohen nachvollziehbaren Grund ungleich behandelt werden.

Voraussetzung ist, dass sich die bisherige Amtspraxis als willkürlich herausstellt und nicht erkennen lässt, welche der vorangegangenen Entscheidungen rechtmäßig und welche rechtswidrig waren (BPatG 29 W (pat) 43/04 – juris Tz. 15 – print24). Das BPatG hat hierzu ausgeführt:

“Allein aus einer oder wenigen vorangegangenen Entscheidungen lässt sich jedoch noch nicht der Vorwurf einer willkürlichen Ungleichbehandlung ableiten, zumal es sich um rechtswidrig vorgenommene Eintragungen oder Eintragungen vor Eintritt einer Richtlinien- oder Rechtsprechungsänderung handeln kann. Niemand kann sich auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen”.

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BUNDESPATENTGERICHT

29 W (pat) 3/10_______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 306 42 904.7

hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

11. April 2011 unter Mitwirkung der Richterinnen Kortge und Dorn sowie des

Richters Kruppa

BPatG 152 08.05

beschlossen:

Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Pa-

tent- und Markenamtes vom 28. März 2008 wird aufgehoben, so-

weit die Anmeldung bezüglich der Waren der

Klasse 19: Denkmäler (nicht aus Metall)

zurückgewiesen worden ist.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

G r ü n d e

I.

Die Wort-/Bildmarke

ist am 11. Juli 2006 zur Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent- und

Markenamt (DPMA) geführte Register für nachfolgende Waren und Dienstleistun-

gen angemeldet worden:

Klasse 6: unedle Metalle und deren Legierungen; Baum ateri-

alien aus Metall; transportable Bauten aus Metall;

Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte

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Themen: Marken , Richtlinien , Senat , Anwalt Berlin
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 5. Mai 2011 auf http://www.ra-juedemann.de.

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