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Markenrecht als Waffe gegen SPAMMER

am 03.04.2008 von http://ra-kadelke.de

Microsoft versucht nun schon seit einiger Zeit, SPAM nicht nur technisch, sondern auch juristisch zu bekämpfen. Das stellt sich in Deutschland als nicht ganz leichtes Unterfangen dar, denn der Versand von SPAM ist zwar wettbewerbswidrig und begründet für den Empfänger Unterlassungsansprüche, einen entsprechenden Straftatbestand aber gibt es nicht. Das führt dazu, daß in aller Regel nur die Empfänger der SPAM-Mails selbst ihre Ansprüche gegen die Urheber verfolgen können. Das ist einerseits mit Kosten verbunden, andererseits wirken solche Unterlassungsansprüche aber immer nur zwischen den Parteien. Selbst wenn also einer von Millionen Empfängern erfolgreich Unterlassungsansprüche durchsetzt, hilft das den übrigen Empfängern nur indirekt.
Die mittelbar Betroffenen, z.b. E-Mail- und Access-Provider, haben dagegen kaum Möglichkeiten, gegen die Urheber, die ja auch ihre Ressourcen belasten, vorzugehen. Sie sind ja in der Regel nicht Empfänger und ihre Infrastrukturen sind ausreichend dimensioniert, um auch …

BGH: Microsoft erfolgreich gegen Porno-Spammer

MarkenBlog / Der US-Softwarekonzern Microsoft hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen einen Spam-Versender aus Schleswig-Holstein gewonnen, der unter Verwendung gefälschter Hotmail-Accounts unerwünschte Werbung für Sex-Webseiten verschickte. Der Spammer wur…

Drittunterwerfung ist wirkungslos

Aktiv gegen Spam / Ich hatte schon über die Gefährlich- und Sinnlosigkeit der so genannten Drittunterwerfung geschrieben: Der Absender der Werbe-eMail behauptet, er sei bereits von einem anderen, z.B. von einem Mitbewerber des Spam-Empfängers, abgema…

Microsoft macht Porno-Spammer platt

MarkenBlog / Unter dem Titel “Microsoft macht Porno-Spammer platt” berichtet Golem über ein Urteil des OLG Karlsruhe gegen einen Versender von Spam Mails. Dem Spammer wurden gefälschte Absenderadressen zum Verhängnis: Durch die Verwendung fremder…

Markenverletzung durch Absenderadresse

Handakte WebLAWg / Microsoft hat ein Verfahren gegen einen in Schleswig-Holstein beheimateten Spammer gewonnen. Das OLG Karlsruhe verurteilte den Störenfried am 25.10.2006. Zuvor hatte auch schon das LG Mannheim ein Urteil wegen Spammings und Markenverletzung gefällt…

Spam an “catch-all-Adressen” ist unzlässig

Aktiv gegen Spam / Der Spammer verschickte die unerwünschte eMail-Werbung an die Adresse “irgendwas@domain-des-empfaengers.de”, also an eine beliebige Adresse der Empfänger-Domain. Von Interesse ist hier die Argumentation des Spammers und die…

Gefährliche und sinnlose Verteidigung gegen Spam-Abmahnung

Aktiv gegen Spam / Die Spammer versuchen natürlich, sich vor den Kosten für die Abmahnung zu schützen. Sehr beliebt dabei ist die folgende Strategie: Der Absender der Werbe-eMail behauptet, er sei bereits von einem anderen, z.B. von einem Mitbewerber…

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