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Markenkleidung als Arbeitslohn

am 12.07.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern

Die verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs regelmäßig Arbeitlohn. Überlässt daher der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt hochwertige Kleidung aus seinem Sortiment, ist der dem Arbeitnehmer dadurch zugewandte Rabattvorteil als Arbeitslohn einkommensteuerlich zu erfassen.
Im Streitfall ging es um einen Bekleidungsartikelhersteller, der unter einem allgemein bekannten Markennamen hochwertige Kleidungsstücke vertrieb. Er stellte den Mitgliedern der Geschäftsleitung die jeweils neueste Bekleidungskollektion zur Verfügung, um die Marke nach außen hin zu repräsentieren. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass im Umfang der verbilligten Überlassung ein lohnsteuerlich zu erfassender Vorteil vorliege.
Der BFH ist dieser Rechtsauffassung gefolgt und hat die anders lautende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Er hat den Entlohnungscharakter insbesondere nicht mit der vom Hersteller vorgebrachten Begründung verneint, dass durch das Tragen der Kleidung eine Werbewirkung verbunden sei und dadurch auch die Glaubwürdigkeit der eigenen Marke gewährleistet werden solle. Dieser Umstand trete gegenüber den für die Entlohnung sprechenden Umständen, hochwertige und teuere Kleidung einer “Edelmarke” verbilligt erwerben und tragen zu können, in den Hintergrund.
Vorteile, die der Arbeitgeber aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse gewähre, stellten zwar …

BFH: Die verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist regelmäßig Arbeitlohn

Steuerblog / Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt hochwertige Kleidung aus seinem Sortiment, ist der dem Arbeitnehmer dadurch zugewandte Rabattvorteil als Arbeitslohn einkommensteuerlich zu erfassen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urt…

bürgerliche Arbeitskleidung

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem jetzt veröffentlichten URteil des Bundesfinanzhofs ist die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung an Arbeitnehmer nicht in jedem Fall als Arbeitslohn anzusehen. Zwar ist der durch kostenlose oder verbilligte Überlassung von Kleid…

Kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung führt nicht notwendig zu Arbeitslohn

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 21/05 Wie aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervorgeht, muss eine kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die während der Arbeit…

BFH: Die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung, die während der Arbeitszeit zu tragen ist, muss nicht stets zu Arbeitslohn führen

Steuerblog / Mit Urteil vom 22. Juni 2006 VI R 21/05 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung an Arbeitnehmer nicht in jedem Fall als Arbeitslohn anzusehen ist. Zwar ist der durch kostenlose oder verbilli…

Kammerbeiträge des Geschäftsführers als Lohnbestandteil

Blickpunkt Recht & Steuern / In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfungs– und Steuerberatungsgesell…

Die von einer Steuerberatungsgesellschaft übernommenen Kammerbeiträge für ihre angestellten Geschäftsführer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn

Recht und Alltag / Mit Urteil zur Einkommensteuer/Lohnsteuer (bzw. Haftung) 1997-2000 vom 27.03.2006 (Az.: 5 K 2776/03 - Revision zugelassen - nicht rechtskräftig) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme von Pflichtkammerbeiträge…

Arbeitnehmer-Reise

Blickpunkt Recht & Steuern / Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer zweitägigen Reise, die sowohl eine Betriebsveranstaltung als auch eine aus ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interessen durchgeführte Betriebsbesichtigung bei einem Hauptkunden des Arbeitgebers u…

Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hatte sich in zwei jetzt veröffentlichten Urteilen mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen zu Arbeitslohn führen. Im ersten Strei…

Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hatte sich in zwei jetzt veröffentlichten Urteilen mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen zu Arbeitslohn führen. Im ersten Strei…

Jahreswagenrabatt

Blickpunkt Recht & Steuern / Wie ist der geldwerte Vorteil zu bewerten, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eigene Produkte verbilligt überlässt? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesfinanzhof in einem Fall zu befassen, in dem die Arbeitnehmer verbilligte Automobi…

BFH: Zufluss von Arbeitslohn durch Überlassung einer Jahresnetzkarte

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 12.04.2007 - VI R 89/04 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 57: “Arbeitslohn ist innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem er dem Steuerpflichtigen zugeflossen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.…

Zinszahlung durch Arbeitgeber

Blickpunkt Recht & Steuern / Zinszahlungen des Arbeitgebers auf ein vom Arbeitnehmer aufgenommenes Darlehen sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs steuerpflichtiger Arbeitslohn. Verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Darlehensgeber zur Zahlung von Zinsausgleichszahlung…

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Der Autor und sein Blog

RA Udo Meisen

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