Markeninhaber missbrauchen eBay

Der Bundesgerichtshof hat es kürzlich noch einmal klargestellt: eBay haftet gegenüber Markeninhabern als "Störer" zumindest auf Unterlassung, wenn eBay-Händler das Markenrecht verletzen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Markenware importiert wird, die nicht für die EU bestimmt ist. Allerdings setzt solch eine Haftung von eBay auch einen tatsächlichen Verstoß voraus. eBay ist also in keinem Fall verpflichtet, Auktionen zu löschen, die nicht auch tatsächlich das Markenrecht verletzen. In letzter Zeit häufen sich bei uns wieder die Fälle, in denen Markeninhaber unerwünschte Auktionen - völlig unberechtigt - mittels eBay löschen lassen. Möglich macht es das VeRI (Verifizierte Rechteinhaber-Programm) von eBay, das eingeführt wurde, um Verstößen gegen Schutzrechte möglichst wirkungsvoll zu begegnen. Vielleicht zu wirkungsvoll: Es reicht nämlich aus, dass Inhaber von angeblichen Schutzrechten eine "eidesstattliche Versicherung" abgeben (die tatsächlich keine eidesstattliche Versicherung ist) und dann angebliche Verstöße gegen Marken- oder Urheberrecht per E-Mail bei eBay melden. In der Regel wird die Auktion daraufhin sofort gelöscht. Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, prüft eBay dabei nicht und kann es in den meisten Fällen auch nicht. eBay sitzt damit in der Zwickmühle und muss sich entweder für den meist mächtigeren Markeninhaber oder den kleinen Verkäufer entscheiden. So ist es möglich, dass ein Markeninhaber, dessen Markenrecht an der Ware erschöpft und damit wertlos ist Auktionen löschen lässt, ohne dazu rechtlich berechtigt zu sein. Ein einfacher und effektiver Weg, wenn einem Hersteller ein bestimmter Vertreibsweg nicht passt und man vielleicht sogar genau weiß, dass auf dem Rechtsweg nichts zu machen ist. Das fatale an diesem System ist, dass hartnäckige Markeninhaber durch viele unberechtigte Löschungen irgendwann sogar den Ausschluss "unerwünschter" Verkäufer von der eBay-Plattform provozieren können. Denn wenn sich die…

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Themen: Ebay

Erschienen 6. Mai 2008 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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