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Markeninhaber betrügt Gericht

am 27.02.2008 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Der Beanie Babies-Markeninhaber verklagt den Screenie Beanies-Hersteller und verhindert die Vernehmung eines Zeugen des Beklagten. Nach mehrfachen Verweisen zwischen den Instanzen kommt der Fall mit der Erkenntnis zur Ruhe, dass die Zeugenbehinderung eine Sanktion erfordert, die ihrerseits verhältnismäßig sein muss. Das siebte Bundesberufungsgericht hält die Verwirkung des gesamten Schadensersatzbetrages, der der Klägerin zugesprochen wurde, für unverhältnismäßig. Die Anwaltskosten zur Bearbeitung dieses Teilproblems im Prozess betrugen $78.000, der Schadensersatz $713.000. In Sachen Ty Inc. v. Softbellys, Inc. et al., Az. 07-1452, erörtert es am 22. …

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Europäischer Haftbefehl verfassungswidrig

blat.antville: Simons Blawg / Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18. Juli 2005 das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16 Abs. 2 GG)…

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German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   In Urheberrechtsstreitigkeiten hat der Kläger die Wahl zwischen dem Ersatz des tatsächlichen Schadens oder gesetzlichem Schadensersatz. Letzterer greift nur, wenn die Schädigung vor dem Wirksamkeitsdatum der Ur…

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