Marke Querdenker

Mit großem Interesse verfolge ich den Streit um die (Wort-)Marke Querdenker in dem Blog innovativ.in.de. Der Markeninhaber meldet sich dort selbst zu Wort und verkündet:

2. Wir freuen uns unheimlich darüber, dass sich soviele mit dem Begriff QUERDENKER indentifizieren und ihn als Bezeichnung für sich benutzen. Diesen Begriff kann auch jeder für sich persönlich ohne Einschränkungen weiterhin verwenden. […]

Deshalb können wir es nicht zulassen, dass dieser Begriff für Veranstaltungs-Formate im Titel bzw. oder in der Headline benutzt wird und deshalb zu einer Verwechslungsgefahr mit unseren Veranstaltungen führt.

Der Schutzbereich der Wortmarke Querdenker dürfte in der Praxis so gering sein, dass ein mutiges Zivilgericht der Marke bereits den (rechtlichen) Boden unter den Füßen wegziehen könnte, indem die Verwechslungsfahr verneint würde.

Der Begriff Querdenker ist nach meinem Dafürhalten für sämtliche angemeldete Klassen freihaltebedürftig und hätt…

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Themen: Gewerblicher Rechtsschutz , Dpma , Marke

Erschienen 27. Januar 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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… hier lang. Die Henker der Querdenker werden es schon richten!