Marke FickShui nicht sittenwidrig

Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 01. April 2010 – 27 W (pat) 41/10 – entschieden, dass die Marke “FickShui” keinen Verstoß gegen die guten Sitten darstellt. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) war allerdings anderer Auffassung:

“[…] die angemeldete Marke setze sich aus dem vulgärsprachliche Ausdruck „Fick“, der für „Koitus“ stehe, und dem chinesische Wort „Shui“ für „Fluss“, „Gewässer“, „Wasser“ zusammen und lehne sich in ihrer Gesamtheit offenkundig an den chinesischen Begriff Feng-Shui an, mit der die taoistische Kunst und Wissenschaft vom Leben in Harmonie mit der Umgebung bezeichnet werde. Wegen der Ersetzung von „Feng“ durch „Fick“ werde ein relevanter Teil des inländischen Verkehrs der Wortkombination „FickShui“ einen obszönen, in Bezug auf Feng-Shui abwertenden bzw. beleidigenden Bedeutungsgehalt beimessen und damit eine solche Wortwahl nicht nur als grob geschmacklos, sondern auch als gesellschaftlich anstößig und zudem beleidigend gegenüber den Anhängern der Grundideen des Feng Shui empfinden.”

Eine andere Marke mit ähnlichem Kontext wartet noch auf ihre Eintragung.

ICH FICKE DEUTSCHLAND, BIS ES MICH LIEB HAT…

Bei DPMS INFO mutmaßte ich, dass Deutschland zu ficken, nicht im Sinne der guten Sitten sein dürfte.

Schlagworte: Berlin, Content, Deutschland, DPMA, Eintragung, Gewe… » Vollständiger Artikel
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Themen: Deutschland , Berlin , Marken , Urteil , Urteile , Gewerblicher Rechtsschutz , Dpma , Marke , Verstoß , Upload , Patent , Gesamtheit , Markenamt , Sittenwidrig , Content , Eintragung
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 15. Mai 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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