MARKE ALS NICK: ABMAHNUNG ?

Kann ein Forenbetreiber abgemahnt werden, wenn einer der Besucher eine geschützte Marke als Nicknamen benutzt? Eine Anwaltskanzlei versucht es jedenfalls. Bericht und Abmahnung sind hier zu finden.

Der Forenbetreiber verwendet die Marke gar nicht selbst. Das ist der alte Irrtum, dass alles was auf einer Webseite steht, auch deren Betreiber zuzurechnen ist. Den Betreiber trifft höchstens die (abgeschwächte) “Provider”haftung, das heißt, er muss Rechtsverletzungen durch die Nutzer nachgehen. Eine Abmahnung setzt aber in der Regel voraus, dass er seinen - relativ geringen - Überwachungspflichten nicht nachgekommen ist. Oder vorher auf die Rechtsverletzung hingewiesen worden ist und nicht angemessen reagiert hat.

Der Forenbetreiber ist in solchen Fällen eher der falsche Anspruchsgegner.

Hinsichtlich des Besuchers ist die entscheidende Frage zunächst , ob er den Markennamen im geschäftlichen Verkehr verwendet, wie es das Gesetz ausdrücklich verlangt. Längst nicht jede Verwendung eines Markennamens geschieht im geschäftlichen Verkehr. Forenbesucher treten meistens rein privat auf und haben keine geschäftlichen Interessen. Außerdem dürfte der Name zumeist völlig losgelöst vom Thema sein, das …

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Themen: Abmahnung , Marke
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 12. Juni 2005 auf http://www.lawblog.de.

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