Mario B., ein Wiederholungstäter
WK LEGAL Online Blog | 29. Juli 2011 — In der Vergangenheit hatten wir bereits in den Beiträgen „Bei Uschi hört der Spaß auf“, „Frauen muss man nicht verstehen.“ un…
In der Vergangenheit hatten wir bereits in den Beiträgen „Bei Uschi hört der Spaß auf“, „Frauen muss man nicht verstehen.“ und „Ist bald Schluss mit lustig?“ über die Kreativität bei der Markenanmeldung des allseits bekannten deutschen Komikers Mario B. berichtet.
Wie u. a. die Berliner Morgenpost und auch der Markenblog berichten, musste der Komiker Mario B. eine Niederlage vor dem Landgericht Düsseldorf hinnehmen, nachdem er erneut gegen einen Hersteller von T-Shirts vorgegangen war. Dieser hatte den Aufdruck „Nicht quatschen-machen“ verwendet.
Nach dem Bericht der Berliner Morgenpost wies das Landgericht Düsseldorf die Klage mit der Begründung ab, der Slogan sei eine allgemeine Lebensweisheit, womit es ihr an einer markenrechtlichen Schutzfähigkeit fehle. Darüber hinaus seien die T-Shirts nicht so ähnlich, dass von einer Nachahmung gesprochen werden könne und schlussendlich sei Mario B. auch nicht Schöpfer des Slogans, da dieser zuvor in rheinischer Mundart (Nit quake-make) bereits Motto des Düs…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Juli 2011 auf http://www.wkblog.de.
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Kanzlei Dr. Schenk | 4. August 2011 — Das Landgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 27.07.2011 - AZ: 2a O 72/11, dass eine Textilhändlerin weiterhin T-Shirts…
WK LEGAL Online Blog | 23. Februar 2011 — Diese durchaus chauvinistisch aber dennoch harmlos klingende Äußerung birgt größere Risiken, als es den meisten Verwendern bewu…
Im Streit um das Motiv eines T-Shirts von Mario Barth hat der Berliner Comedian vor Gericht den Kürzeren gezogen. Der Richter sah die Pointe als nicht allzu besondere Leistung des Entertainers an, vielmehr als allgemeine Lebensweisheit.
Markenrecht Spätestens seit der Globalisierung der Wirtschaftsmärkte sowie der Möglichkeit über das Internet weltweit Informationen abrufen und...