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Marco W.: Prozess vertagt, weiter Haft

am 10.07.2007 von JuracityBlog

Am Freitag, 06.07.2007 hat der erste Verhandlungstag des in der Türkei inhaftierten 17jährigen Schülers Marco W. – dem sexuelle Handlungen mit einer 13jährigen Urlauberin aus England vorgeworfen werden – stattgefunden.
Die Verhandlung, bei welcher Marco W. durch einen türkischen Anwalt verteidigt wurde, dauerte lediglich von 09:30 bis 11:30 Uhr – unter anderem wohl, weil die Hauptbelastungszeugin, das Mädchen, nicht erschienen war, ebensowenig wie die Eltern. Der deutsche Anwalt, sowie eine Vertreterin des Auswärtigen Amtes durften der Verhandlung nicht beiwohnen.
Marco W. wurde am 12. April festgenommen worden und befindet sich seitdem in Antalya in Untersuchungshaft.
Das Verfahren soll voraussichtlich am 08.08.2007 fortgesetzt werden. Bis dahin wird Marco W. wohl inhaftiert bleiben, da das Gericht eine Haftverschonung abgelehnt habe.
Das Verfahren löst eine Vielzahl widerstreitender Meinungskundgebungen aus.
Richtig dürfte sein, daß Marco W. auch in Deutschland mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen hätte, da sexuelle Handlungen mit einer Person unter 14 Jahren (nach der gesetzlichen Definition ein Kind) – bei Erwachsenen – mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden kann, bei Geschlechtsverkehr und einem Alter des Täters über 18 Jahren sogar mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Auch, wenn der Täter selber noch minderjährig ist, muß die Tat verfolgt werden. Es liegt dann zwar kein Verbrechen vor und es wird Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, aber verfolgt wird es auch hier in Deutschland werden. Die Strafe könnte sich jedoch – je nach „Intensität der Tathandlung“ und etwaiger vorheriger Auffälligkeiten gegenüber der Justiz – im Bereich des bewährungsfähigen Rahmens bewegen.
In der Tat ist jedoch bemerkenswert, daß …

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RA Michael Felser

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