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Marco W. aus Uelzen erhält Unterstützung vom Zentrum der Türkeistudien

am 28.09.2007 von Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

Der deutsche Schüler Marco W. muss weiter in türkischer Untersuchungshaft bleiben. Nach einer rund 45-minütigen Verhandlung entschied das Gericht am Freitag, den Prozess auf den 26. Oktober zu vertagen. Bis dahin bleibe der 17 Jahre alte Angeklagte wegen eines „dringenden Tatverdachts“ in Untersuchungshaft, sagte der Richter nach Angaben von Prozessteilnehmern. Den Antrag von Marcos Verteidigern auf eine vorzeitige Haftentlassung lehnte das Gericht ab.Das Zentrum für Türkeistudien in Essen fordert die sofortige Freilassung des deutschen Schülers Marco aus türkischer Haft. „Auch die belastende Aussage von Charlotte ändert nichts daran: Angesichts des ungewissen Verfahrensausgangs ist das Fortdauern von Marcos Untersuchungshaft grob unverhältnismäßig“, sagte Institutsleiter Faruk Sen am Freitag in Essen.Die Affäre beginne das Ansehen der Türkei zu beschädigen. Es sei auch denkbar, dass nach dem stürmischen Prozessauftakt und der späteren politischen Zurückhaltung der Fall nun erneut zu einer Belastungsprobe für die deutsch-türkischen Beziehungen werde. „Es kann aber nicht sein, dass jemand so lang in U-Haft sitzt, wenn eigentlich auch ein kompletter Freispruch denkbar ist“, sagte Sen.Quelle: fazEin schöner Satz von Herrn Sen. Aber auch in Deutschland würde das bei der Beweislage wohl so sein, im Gegenteil, der tatsächliche Prozess hätte in Deutschland vermutlich erst nach knapp sechs Monaten begonnen oder viele OLGs hätten die Frist des § 121 StPO sogar auf …

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RA Werner Siebers

An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

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