Marburger Bund: Weitere Arbeitsgerichte entscheiden pro Anrechnung von AiP-Zeiten als einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 TV-Ä

Im September entschieden auch die Arbeitsgerichte Hamburg und Rostock, dass die AiP-Zeit eines Assistenzarztes als Berufserfahrung im Sinne des Tarifvertrages zwischen Marburger Bund und § 16 Abs. 2 Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg (TV-Ärzte/KAH) bzw. TV-Ärzte/TdL anerkannt werden muss (wir berichteten über das erste Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg).

Quelle: Marburger Bund Arbeitsgerichte Hamburg und Rostock

Urteilsgründe liegen bislang nicht vor. Trotzdem. Ein eindeutiger Tren…

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Themen: Hamburg , Marburger Bund , Das Erste , Krankenhaus , Magdeburg

Erschienen 8. Oktober 2007 auf http://www.mediblawg.de.

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