Manssen: Staatsrecht II – Grundrechte

“Das ist ein Scherz” war das erste, was mir durch den Kopf schoss, als ich den Manssen in der Hand hatte: Das Buch ist mit seinen 260 Seiten so dünn, dass es locker als Skript durchgehen könnte. Und dann kommt noch dazu, dass es in der Reihe “Lernbücher Jura” erschienen ist, die ein insgesamt sehr großzügiges Schriftbild bietet. Eines ist also klar: Viel Text gibt es hier nicht. Die Reihe “Lernbücher Jura” habe ich durchweg gelobt, weil ein optimales Schriftbild, bei verständlichem Schreibsteil und einem echten Händchen für das Notwendige im jeweiligen Thema bewiesen wurde. So liegt es auch bei diesem Buch, was ich gleich nochmals hervorhebe. Der Blick in das Inhaltsverzeichnis mag hier zuerst Zweifel wecken:

Grundlagen (18 Seiten) Allgemeine Grundrechtslehren (40 Seiten) Freiheitsrechte (180 Seiten) Gleichheitsrechte (15 Seiten) Anhang (hier wird ein Grundaufbau der Prüfung geboten)

Die Grundlagen sind die Basics: Geschichte, Funktionslehren und Einteilung der Grundrechte. Bei den allgemeinen Lehren findet man das übliche: Verpflichtete, Berechtigte, Eingriff und Schranken. Die Kapitel zu den Grundrechten sind sodann nach dem bekannten Muster aufgebaut, Besonderheiten habe ich hier nicht ausmachen können.

Manssen hat es dabei geschafft: Was man braucht ist drin, definitiv. Und so wie sich Anfänger freuen, in aller Kürze einen Einstieg zu finden – so werden Fortgeschrittene sich freuen, ohne Ballast das Wichtigste in kürzester Zeit wiederholen zu können. Und viel Zeit braucht man wirklich nicht, in wenigen Tagen sollte man problemlos das Buch auch als Anfänger konzentriert durchgearbeitet haben.

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Themen: Muster , Grundrechte , Das Erste , Zweifel , Fortgeschrittene
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Erschienen 4. Juli 2010 auf http://www.jurakopf.de.

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