Verfahren gegen Ackermann vor dem Ende
Handakte WebLAWg | 24. November 2006 — Der Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, und die anderen fünf Angeklagten im Mannesmann-Prozeß können das Verfahren vora…
Das beim Düsseldorfer Landgericht anhängige Mannesmann-Verfahren ist - wie heute.de berichtet - heute morgen gem. § 153a Stpo gegen Zahlung von Geldauflagen in einer Gesamthöhe von 5,8 Milioen Euro vorläufig eingestellt worden. Von den 5,8 Millionen Euro entfällt auf den Deutsche-Bank-Chef Ackermann mit 3,2 Millionen Euro der größte Einzelbetrag. Der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser soll 1,5 Millionen Euro, der ehemalige Mannesmann-Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk eine Million Euro zahlen. Eine endgültige Einstellung wird nach erfolgter Erfüllung der Auflagen erfolgen. Laut bild.de habe der Vorsitzende Richter Drees erklärt, es gebe kein öffentliches Interesse an einer Fortsetzung des Verfahrens. Die Taten seien schon vor sechs Jahren begangen worden. Die Angeklagten seien in der Vergangenheit einer überdurchschnittlichen Belastung ausgesetzt gewesen. Offene rechtliche Fragen hätten in einem überschaubaren Zeitraum nicht geklärt werden können. Die Angeklagte gelten damit weiterhin als nicht vorbestraft. Ackermann kann seinen Posten bei der Deutschen Bank behalten. Der Verfahrensausgang kann aus meiner Sicht sicher als Erfolg der Verteidigung verbucht werden. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Erschienen 29. November 2006 auf http://www.strafblog.de.
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