Mannesmann-Prozess wird spannend
am 26.10.2006 von strafblog
Vor dem Düsseldorfer Landgericht hat heute morgen die Neuauflage des Mannesmann-Verfahrens begonnen, nachdem der Bundesgerichtshof der Revision der Staatsanwaltschaft gegen das im ersten Anlauf freisprechende Urteil stattgegeben hatte. Angeklagt sind Deutsche-Bank-Chef Ackermann, der frühere IG-Metall-Vorsitzende Zwickel, der frühere Mannesmann-Aufsichtsratsvorsitzende Funk, Ex-Mannesmann-Chef Esser, der frühere Betriebsratsvorsitzende Ladberg sowie Mannesmann-Manager Droste. Ihnen wird Untreu bzw. Beihilfe ur Untreue im Zusammenhang mit der Gewährung von Abfindungszahlungen in Höhe von rund 60 Millionen Euro bei der Multi-Milliarden-Übernahme des Konzerns durch den britischen Konkurrenten Vodafone vorgeworfen. Im ersten Prozess hatte die Strafkammer zwar den objektiven Tatbestand der Untreue für nicht ausgeschlossen gehalten, den Angeklagten aber einen unvermeidbaren Verbotirrtum zugute gehalten.
Wie welt.de berichtet, hat sich heute morgen nur Ackermann ausführlich zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geäußert und sein Jahreseinkommen insgesamt auf 15 bis 20 Millionen Euro beziffert, davon ca. 11.9 Millionen für seinen Posten bei der Deutschen Bank. Zur Sache selbst wolle er sich erst später äußern.
Juristisch ist der Fall kompliziert und auch unter Strafrechtlern außerordentlich umstritten. Unter demTitel Mannesmann spaltet die Fachwelt findet sich hierzu ebenfalls ein Beitrag bei welt.de.
Autor: RA Rainer Pohlen
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