Mannesmann-Prozess: hohe Beträge zur Einstellung des Verfahrens

5,8 Millionen Euro zahlen die fünf Angeklagten - die beiden größten Posten übernehmen Klaus Esser und Josef Ackermann, und rein finanziell gesehen käme Esser gut weg. Rund 1,5 Millionen Euro will er zahlen für die Einstellung des peinlichen Verfahrens über die Unsummen, die Ex-Mannesmann-Manager bei der Übernahme durch Vodafone kassierten. Die 31 Millionen Euro, die er damals bekam, darf er offenbar behalten.

Finanziell sieht es für Josef Ackermann deutlich schlechter aus. Er war damals als Aufsichtsrat nur für die Genehmigung der Prämien und Pensionen zuständig und profitierte nicht davon. Er will 3,2 Millionen Euro für die Einstellung des Verfahrens zahlen.

Spiegel Online berichtet. Oder wie SpVgg Jung & Schück wohl treffend über die 3,2 Mio. Euro bemerkte:

Der höchste je bei § 153 a StPO angesetzte Betrag.

Die Sache ist anscheinend nun gelaufen.

Interessant zur Vorstandsvergütung - auch we…

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Themen: Vodafone , Josef Ackermann

Erschienen 24. November 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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