Mannesmann-Prozess gegen Geldauflagen von 5,8 Mio. Euro eingestellt
am 29.11.2006 von RA-Blog
Das Landgericht Düsseldorf hat heute den Mannesmann-Prozess unter der Auflage von Zahlungen in Höhe von insgesamt 5,8 Millionen Euro gemäß § 153 II StPO eingestellt. Die Beteiligten sind damit nicht vorbestraft.
Josef Ackermann zahlt 3,2 Millionen, Klaus Esser 1,5 Millionen, Joachim Funk 1 Million. 60% davon gehen an das Land NRW. Glückwunsch, NRW!
Quelle:
Süddeutsche
Handelsblatt
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