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Mannesmann-Fall

am 21.05.2005 von Handakte WebLAWg

50 Zeugen, Hunderte Aktenordner voller Beweise und sechs Freisprüche: Nach einem halben Jahr endete im Sommer 2004 der Mannesmann-Prozeß vor dem Düsseldorfer Landgericht mit Freisprüchen für die sechs Angeklagten. Trotzdem waren die Urteile nur Freisprüche zweiter Klasse, denn die Wirtschaftsstrafkammer sah zwar keine strafrechtliche Handlung der Angeklagten. Dafür aber Verstöße gegen das Aktienrecht, die aber nicht gravierend genug für eine Verurteilung wegen Untreue waren.

Die Angeklagten, so das Gericht, hätten sich bei ihren Entscheidungen über die Millionenzahlung an den damaligen Konzernchef Klaus Esser und weitere Führungskräfte des Unternehmens auf die Gutachten von Juristen und Wirtschaftsprüfern gestützt. Die …

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