Manipulierbar

Das Amtsgericht in Weissenburg (AZ 3 C 0744/03) hält E-Mails nicht für beweiskräftig: "Die Vorlage von E-Mail-Ausdrucken vermag alleine noch keinen hinreichenden Beweis zu erbringen. Es ist allgemein bekannt, dass E-Mail-Dateien manipulierbar sind. Selbst wenn die entsprechenden E-Mails grundsätzlich vom Kläger abgesandt worden sein sollten, wäre es möglich, dass einzelne Worte oder einzelne Sätze dieser E-Mails von Dritten abgeändert worden sind. Soweit kann diesen vom Kläger vorgelegten E-Mail-Ausdrucken keinerlei Beweiswert beigemessen werden (v…

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Themen: Amtsgericht , Bonn

Erschienen 7. August 2006 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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