Mandat niedergelegt!

Wir hatten im April 2005 für die Mandantin Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt und uns erfolglos um eine außergerichtliche Einigung bemüht. Danach kommunizierte die Mandantin nicht mehr mit uns - Post kam als unzustellbar zurück und durch eine Einwohnermeldeamtsanfrage konnte keine neue Adresse ermittelt werden. Unsere Kosten waren bis dahin so gering, dass wir die Sache ins Archiv legten.

Jetzt - fast 3 Jahre später - wurde uns die Anspruchsbegründung zugestellt und drei Wochen Frist zur Stellungnahme gesetzt. Die Mandantin reagiert auch auf ein erneutes Anschreiben nicht - neue Adresse hat der Kläger ermittelt - und eine Telefonnummer ist auch nicht zu ermitteln.

Was nun? Wenn die Mandantin nicht mit mir kommuniziert und nicht zahlt, habe ich keine Lust etwas zu machen. Allerdings liegt die Anspruchsbegründung auf meinem Schreibtisch und das Gericht erwartet eine Reaktion von mir. Es kommt noch hinzu, dass die Forderung aus 2004 womöglich bereits verjährt ist.

Rein vorsorglich habe ich die Einrede der Verjährung erhoben und dem Gericht mitgeteilt, dass wir das Mandat niedergelegt haben.

Ich vermute, unsere ehemalige Mandantin steckt den Kopf in den Sand und reagiert deswegen nicht. Wird es ihr helfen? Ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte kann nur ergehen, wenn sie ordnungsgemäß geladen wurde. Da das persönliche Erscheinen angeordet wurde, muss ihr eine Ladung zugegangen sein, allerdings wohl ohne Anspruchsbegründung und somit unwirksam (Zöllner-Greger, § 271, Rn. 7…

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Themen: Anwaltsleben , Mandat

Erschienen 25. März 2008 auf http://lawblog.mcneubert.de/.

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