Mandanten und Anwälte können künftig Erfolgshonorare vereinbaren
am 04.07.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Rechtsanwälte und ihre Mandanten können ab dem 1. Juli Honorare abhängig vom Erfolg vereinbaren. Mit ihrer Novelle setzt die Bundesjustizministerin Zypries (SPD) eine langjährige Forderung vieler Anwälte um. Mit dieser Ausnahme von starren Regelsätzen soll es auch denjenigen Mandanten erleichert werden, ihre Ansprüche um ein Erbe, um Schmerzensgeld nach Unfällen oder um Schadenersatz für Baumängel gerichtlich durchzusetzen, die ansonsten den Gang vor Gericht wegen des ungewissen Ausgangs und hoher Prozesskosten scheuen. Das Volumen der aus Scheu vor finanziellen Risiken nicht geführten Prozesse beträgt geschätzte zwei bis sechs Milliarden Euro.
WIE WERDEN ANWÄLTE HONORIERT? In der Regel werden Anwälte nach gesetzlich festgelegten Gebührensätzen - festgelegt in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - honoriert. Die Gebührensätze orientieren sich am jeweiligen Streitwert der Sache. Liegt dieser Wert etwa beim Streit um ein Erbe bei 100.000 Euro, muss der Mandant dem Anwalt bereits für den ersten Auftritt vor Gericht rund 4000 Euro zahlen. Werden solche Zivilprozesse über mehrere Instanzen geführt, summiert sich der Betrag schnell auf eine fünfstellige Summe. Wird das Verfahren verloren, muss der Kläger auch die Anwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtskosten tragen.
WAS IST EIN ERFOLGSHONORAR? In riskanten Verfahren können Kläger nun mit ihrem Anwalt vereinbaren, dass er statt der gesetzlichen Gebühren im Fall des Erfolges eine bestimmte Summe bekommt oder bei Misserfolg weniger erhält - oder gar leer ausgeht.
WER DARF EIN ERFOLGSHONORAR VEREINBAREN? Das neue Gesetz beschreibt den Ausnahmefall von der weiterhin gültigen Honorierung nach festen Gebührensätzen. Die Novelle richtet sich Zypries zufolge nur an einen Mandanten, der in Anbetracht seiner “wirtschaftlichen Verhältnisse” …
Erfolgshonorar
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Künftig können Rechtsanwalt und Mandant eine erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall vereinbaren, we…
Erfolgshonorare
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Danach können künftig Rechtsanwalt und Mandant eine erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall vereinbaren, w…
Erfolgshonorar für Anwälte künftig zulässig
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Nachdem eine Dresdner Anwältin wegen des generellen Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren für Anwälte (§ 49b II BRAO) das BVerfG angerufen hatte und dieses dem Gesetzgeber aufgegeben hatte, das generelle Verbot aufzuheben und eine differe…
FAQ Anwaltsgebühren
Weblawg.de / ... Ab 1. Juli sollten Mandanten bereits vor Auftragserteilung mit ihrem Anwalt über die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten sprechen und eine Vereinbarung treffen. Die für die Beratung gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechts…
VERHANDLUNGSSACHE
J!Blawg - Das Jura Blog aus Münster / Ab dem 01.07.2006 können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten mit ihren Mandaten frei vereinbaren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsverg…
Anwälte können unter bestimmten Umständen Erfolgshonorare vereinbaren
Weblawg.de / ... Bestimmten Berufsgruppen - wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern - soll künftig gestattet werden, eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/8384) heißt es, potenzielle M…
